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Wasserstoffwirtschaft: BAFA startet Verfahren für reduzierte EEG-Umlage für H2-Herstellung

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Frankfurt am Main - Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Antragsverfahren für die begrenzte EEG-Umlage für die elektrochemische Herstellung von Wasserstoff (H2) gestartet.

Die neu geschaffene Begrenzung der EEG-Umlage soll eine wirtschaftliche Grundlage für die elektrochemische Herstellung von umweltfreundlichem Wasserstoff schaffen und den Markthochlauf der Wasserstoffproduktion in Deutschland unterstützen. Die Neuregelung ist ein wichtiger Bestandteil der Nationalen Wasserstoffstrategie.

Die elektrochemische Herstellung von Wasserstoff ist sehr stromintensiv. Das neue Verfahren beim BAFA bietet Unternehmen in diesem Bereich daher die Möglichkeit, eine Entlastung bei der EEG-Umlage zu erhalten. In der aktuellen Markthochlaufphase der Wasserstoffproduktion begrenzt das BAFA die EEG-Umlage für die elektrochemische Herstellung unter Einsatz unterschiedlicher Erzeugungsarten - sowohl bei der Elektrolyse mit konventionellem Strom als auch bei der Elektrolyse auf der Basis von regenerativ erzeugtem Strom.

Unternehmen aus dem Wirtschaftszweig „Herstellung von Industriegasen“ können noch bis zum 30. September beim BAFA einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage stellen. Die Begrenzung greift bereits ab der ersten Kilowattstunde und reduziert die EEG-Umlage auf 15 Prozent oder weniger, je nach Vorliegen weiterer Voraussetzungen.

Neben dem Beschluss des Deutschen Bundestages liegt auch die beihilferechtliche Zustimmung der Europäischen Kommission für weite Teile dieses Verfahren bereits vor, so dass der Start des Verfahrens beim BAFA für die bereits beihilferechtlich genehmigten Teile erfolgen kann.

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13.08.2021