Infos für den Betrieb von PV-Anlagen
Um den Ausbau der Solar-Stromerzeugung zu unterstützen, erhalten die meisten Betreiber von Photovoltaik-Anlagen (kurz: PV-Anlage) in Deutschland bislang eine auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für 20 Jahre garantierte Abnahmevergütung für den in das Stromnetz eingespeisten Solarstrom. Diese Vergütungszahlungen sollen einen wirtschaftlichen Betrieb von PV-Anlagen sicherstellen.
Im Zuge der Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurde mit dem EEG 2014 der Wechsel von einem Festvergütungs- auf ein Ausschreibungssystem eingeleitet. Die ersten Pilotausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen wurden im Jahr 2015 durchgeführt. Mit Inkrafttreten des EEG 2017 gilt künftig für alle regenerativen Energieerzeugungs-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 750 kW der Ausschreibungsmechanismus.
Das IWR stellt für die Solar-Planung eine Suche in der Solar-Handwerker-Datenbank nach Postleitzahlen zur Verfügung.
Nachfolgend können Sie sich über die wichtigsten Grundlagen für die Errichtung einer PV-Anlage informieren.