EEG-Vergütung Solarenergie
Die Vergütung für den eingespeisten Photovoltaik-Strom aus Solaranlagen der PV-Betreiber erfolgt auf der Grundlage des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG 2000). Das EEG wird nicht aus Steuermitteln finanziert. Die Abrechnung erfolgt über das privatwirtschaftliche EEG-Konto der Strom-Netzbetreiber mit Einnahmen und Ausgaben (Wie die EEG-Umlage funktioniert).
Mit der Einführung von Ausbaudeckeln im EEG für einzelne Energiesparten wurde bereits ab dem Jahr 2012 ein Systemwechsel hin zu Ausschreibungen eingeleitet. Im PV-Sektor wurden im Februar 2015 mit der Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen bei PV-Freiflächenanlagen (FFAV) die Eckpunkte zur Durchführung von Pilotausschreibungen zur Erprobung des neuen Systems festgelegt. Der endgültige Switch von einem Preismodell mit staatlich vorgegebenen Vergütungssätzen hin zu einem Ausschreibungsmodell für den gesamten Photovoltaik-Sektor wurde am 8. Juli 2016 vom Bundestag beschlossen. Am 01. Januar 2017 ist die jüngste Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG 2017) in Kraft getreten.
EEG-Kontostand (2014 - 2024)
EEG Solarenergie - Was sich mit dem Wechsel auf Ausschreibungen ändert
Mit dem Solarenergie-Ausschreibungsmodell ab 2017 sind zwei richtungsweisende Änderungen verbunden, die Einfluss auf den ohnehin schon schwachen deutschen Solarenergie-Markt haben:
1. Die Höhe der Vergütung für den eingespeisten Solarstrom wird - mit Ausnahme von Solarstromanlagen mit einer Leistung bis 750 kW - nicht mehr vom Staat vorgegeben, sondern über einzelne Auktionen ermittelt.
2. Während der Staat die Solarstrom-Vergütung nicht mehr festlegt, wird jetzt die Menge der in Solarparks zu bauenden Leistung staatlich reglementiert.
Festvergütung für Strom aus Solarenergie - PV-Anlagen bis 750 kW
Bei der EEG-Festvergütung für die kleineren Anlagen wird die Vergütungshöhe für Strom aus Solarenergie und andere regenerativen Anlagen weiterhin für einen Zeitraum von 20 Jahren durch den Staat festgelegt. Im Falle der Solarenergie können nur noch Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung bis 750 kW eine Festvergütung in Anspruch nehmen.
EEG-Vergütungssätze Solarenergie - Anlagen bis 750 kW
Ausschreibungs-Modell Solarenergie - große Solarparks und Dachanlagen
Für Solarstromanlagen ab einer Leistung von 750 kW wird der Vergütungspreis seit Anfang 2017 per Ausschreibung ermittelt. Im Unterschied zur Festvergütung wird die Höhe der Vergütung nicht mehr durch den Staat festgelegt. Gleichwohl beläuft sich der Vergütungszeitraum wie bei der Festvergütung weiter auf 20 Jahre.
Ergebnisse EEG-Ausschreibungen Solarenergie
EEG-Umlage (2004 - 2023)