Solarbranche.de

Branchenportal für die Solarenergie

Neue E-Auto-Förderung 2026 mit sozialer Staffelung: Bundesregierung gewährt bis zu 6.000 Euro Zuschüsse für Privatpersonen

© IWR / Schlusemann© IWR / SchlusemannBerlin - Die Bundesregierung hat Eckpunkte für ein neues E-Auto-Förderprogramm beschlossen. Neuzulassungen sind seit dem Jahreswechsel förderfähig, die Antragstellung ist jedoch erst ab Mai 2026 möglich. Privatpersonen können beim Kauf oder Leasing eines Neuwagens mit reinem Elektroantrieb oder Plug-In-Hybriden Zuschüsse von bis zu 6.000 Euro erhalten.

Die neue Förderung für Elektroautos wird sozial gestaffelt: Haushalte mit bis zu 80.000 Euro zu versteuerndem Einkommen sind grundsätzlich berechtigt, niedrigere Einkommen erhalten höhere Zuschläge, Kinder erhöhen den Betrag. Insgesamt stehen drei Milliarden Euro bereit, die nach Schätzung der Regierung rund 800.000 Neuwagen bis 2029 fördern sollen. Während der Verband der Automobilindustrie (VDA) die Förderung grundsätzlich begrüßt, kritisiert die Deutsche Umwelthilfe das Programm scharf.

Förderprogramm startet 2026 mit klaren Eckpunkten
Förderfähig sind Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026; Anträge können rückwirkend ab dem voraussichtlichen Portalstart im Mai 2026 eingereicht werden. Privatpersonen können Fördermittel für Neuzulassungen beantragen, wenn sie ein batterieelektrisches Fahrzeug, bestimmte Plug-In-Hybride oder Elektroautos mit Reichweitenverlängerer (Range Extender) kaufen oder leasen. Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für reine Elektroautos und 1.500 Euro für Plug-In-Hybride beziehungsweise E-Fahrzeuge mit Range Extender. Förderfähig sind nur Neufahrzeuge, und die Förderung ist unabhängig vom Listenpreis.

Bundesumweltminister Carsten Schneider erklärte: „Wir wollen mit diesem Förderprogramm etwas für die Umwelt tun, für unsere europäische Automobilindustrie und für die Haushalte, die sich ohne Unterstützung noch kein Elektroauto leisten konnten.“ Er betonte zudem den Industrieaspekt: „Im vergangenen Jahr waren etwa 80 Prozent der bei uns neu zugelassenen Elektroautos und Plug-In-Hybride aus europäischer Produktion.“

Soziale Staffelung soll einkommensschwache Haushalte entlasten
Die Förderung wird nach Einkommen und Familiengröße gestaffelt. Grundsätzlich gilt eine Einkommensgrenze von 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen, die sich um 5.000 Euro je Kind bis maximal 90.000 Euro erhöht. Haushalte mit bis zu 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen erhalten einen Aufschlag von 1.000 Euro, bei bis zu 45.000 Euro gibt es einen weiteren Aufschlag von 1.000 Euro. Pro Kind erhöht sich die Fördersumme um 500 Euro, insgesamt maximal 1.000 Euro. Damit liegt die Spanne der Förderung je nach Fahrzeugart, Familiengröße und Einkommen zwischen 1.500 und 6.000 Euro. Die Staffelung gilt sowohl für Kauf als auch Leasing.

Förderbedingungen: CO2-Grenzen, Haltefristen und zukünftige Prüfung
Plug-In-Hybride und Range Extender sind nur dann förderfähig, wenn sie nicht mehr als 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern bieten. Alle geförderten Fahrzeuge müssen mindestens 36 Monate gehalten werden. Für den Zeitraum ab dem 1. Juli 2027 kündigte die Regierung an, die Förderung für Plug-In-Hybride zu prüfen und „eine Umstellung der Förderung … an den CO2-Emissionen im realen Betrieb“ zu orientieren, um einen größeren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

VDA: Programm unterstützt Hochlauf der E-Mobilität - DUH kritisiert milliardenschweres Geschenk für Industrie
VDA-Präsidentin Hildegard Müller bewertet die Eckpunkte des Förderprogramms als grundsätzlich geeignet, „den Erfolg der E-Mobilität in Deutschland zu unterstützen“ und lobt den rückwirkenden Start, die Einbeziehung von Plug-In-Hybriden sowie den „Verzicht auf wettbewerbsverzerrende Preisschwellen“. Gleichzeitig fordert sie Verbesserungen bei der Ladeinfrastruktur, den Stromnetzen und niedrigeren Ladestrompreisen. Sie bewertet das Zulassungsdatum als maßgeblichen Stichtag als Fehler, weil Verbraucher beim Kauf bereits Planungssicherheit benötigen. Für 2027 regt Müller eine Evaluation an und fordert, „dann auch Gebrauchtwagen“ in das Förderprogramm aufzunehmen.

Heftige Kritik kommt von der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die das Förderprogramm als „milliardenschweres Hilfsprogramm für die Autohersteller“ bezeichnet. „Einen Beitrag zum klima- und industriepolitisch dringend erforderlichen Hochlauf der Elektromobilität leistet die Bundesregierung mit diesem Programm nicht, da sie Verbrenner-Hybride mit hohem CO2-Ausstoß ebenfalls einbezieht. Gefördert werden Plug-In-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender, die offiziell mit bis zu 60 g CO2/km angegeben sind, obwohl die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass diese Werte irreführend sind“, so DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Resch kritisiert außerdem hohe Stromkosten für E-Auto-Fahrer und bezeichnete die Politik als „planlos“. Trotz milliardenschwerer Förderung lässt die Bundesregierung weiter eine wirksame Klimaschutzpolitik im Verkehrssektor vermissen, so Resch.


© IWR, 2026


Mehr Nachrichten und Infos aus der Regenerativen Energiewirtschaft
Rekordwert für Stromer: Auch im September fährt fast jedes fünfte Neufahrzeug rein elektrisch - VW-Konzern dominiert
ADAC-Dauertest VW ID.3: Akku zeigt sich auch nach 160.000 Kilometern in Bestform – doch Fragen bleiben
Elektromobilität gewinnt 2025 an Dynamik: Fast jeder fünfte neue Pkw in Deutschland fährt rein elektrisch
Richtungskampf in Berlin: Autogipfel ringt um Strategie - Markt zeigt klare Präferenz für E-Mobilität
gunnercooke GmbH sucht Associate (m/w/d) Energiewirtschaftsrecht
Original PM: Saxovent baut Beteiligung an hellgrün aus und wird neben dem Gründungsteam größte Anteilseignerin
gunnercooke GmbH sucht Associate (m/w/d) Energiewirtschaftsrecht
Konferenz: THE BLUE BEACH

20.01.2026

 



Jobs & Karriere - Energiejobs.de
Veranstaltungen - Energiekalender.de

Pressemappen - mit Original-Pressemitteilungen