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SdK: SolarWorld-Anleiheinhaber sollen sich zusammenschließen

München – Nach Einschätzung der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK), ein unabhängiger Verband von Aktionären und Kapitalanlegern, ist zu befürchten, dass die Hauptlast der Sanierung der SolarWorld AG von den Anleiheinhabern getragen werden soll. Um eine Sanierung auf Kosten der Anleiheinhaber zu verhindern und die drohenden Lasten gerecht zu verteilen, rät die SdK den Anleiheinhabern zur Interessensbündelung. Die SdK hat den betroffenen Anleiheinhaber zu diesem Zweck einen kostenlosen Newsletter angeboten. Sollten sich in den kommenden Tagen mehr als fünf Prozent der Anleiheinhaber registrieren, wird die SdK die SolarWorld AG im Namen der Anleiheinhaber auffordern, eine Gläubigerversammlung gem. § 9 des Schuldverschreibungsgesetzes (SchVG) einzuberufen. Auf einer solchen Versammlung könnte dann ein gemeinsamer Vertreter der Anleiheinhaber gewählt werden, welcher die Interessen der Anleiheinhaber im Sanierungsprozess vertreten und darauf achten könnte, dass die Anleiheinhaber nicht übervorteilt werden.

Interessen von anderen Gläubigern sowie Aktionären besser gebündelt
Aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) werde die SolarWorld AG in Kürze an die Anleiheinhaber herantreten, um diese zu schwerwiegenden finanziellen Zugeständnissen wie einem Zins- und teilweisen Rückzahlungsverzicht zu bewegen. Neben den Anleiheinhabern kommt aus Sicht der SdK jedoch auch anderen Gruppen wie den Inhabern von Darlehensforderungen und den Aktionären eine wesentliche Rolle bei der Sanierung der Gesellschaft zu. Während die beiden Letzt genannten Gruppen durch starke Vertreter - die Interessen der Aktionäre vertritt aus Sicht der SdK Großaktionär und Vorstandsvorsitzende Frank Asbeck - ihre Interessen im Sanierungsprozess durchsetzen könnten, würden die Interessen der Anleiheinhaber aufgrund der Streuung der Anleihe unter einer Vielzahl von verschiedenen Anleiheinhabern bisher nicht vertreten. Aus diesem Grunde sei zu befürchten, dass sie die Hauptlast tragen sollen.

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30.01.2013

 



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