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EEG 2016: Schnitt ins Herz der Energiewende

Berlin – Die Branche der erneuerbaren Energien in Deutschland ist vom Referentenentwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2016 (EEG 2016) aufgeschreckt worden. Zahlreiche Fachverbände aus den Sparten Wind-, Solar-, Bio- und Geoenergie reagierten umgehend. Beim Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) heißt es: Die "Reform 2016 schneidet hart ins Herz der Energiewende."

Der Bundesverband Windenergie (BWE) stellt eine Etablierung der Unsicherheitsphasen durch permanente EEG-Novellen fest. Die Bioenergiebranche sieht im neuen Entwurf "Stillstand und Abbau" der Bioenergie und der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) spricht davon, dass dem Solarstrom der Stecker gezogen wird. Der Geothermie-Branchenverband ist der Ansicht, dass die Bundesregierung die Markteinführung der Tiefen-Geothermie gefährde.

BEE: Zehntausende von Arbeitsplätzen stehen auf dem Spiel

Der BEE beklagt, dass Fünf Jahre nach Fukushima und wenige Monate nach den Klimaschutzvereinbarungen von Paris ein massiver Rollback in der Klimaschutzpolitik drohe. Der BEE als Spitzenverband der klimafreundlichen Energiewirtschaft appelliert an den Deutschen Bundestag und die Bundesländer, den Gesetzesentwurf in den nächsten Wochen deutlich nachzubessern. Andernfalls seien die in Paris gemachten Klimaschutz-Zusagen in Deutschland nicht das Papier wert, auf dem die Bundesregierung unterschrieben hat. BEE-Präsident Fritz Brickwedde: „Mit dem Gesetzentwurf will der Bundeswirtschaftsminister den Ausbau der Erneuerbaren Energien bei der Stromerzeugung auf maximal 45 Prozent bis 2025 deckeln. In der Branche der Erneuerbaren Energien stehen damit Zehntausende von Arbeitsplätzen vor allem in der Wind- und Solarbranche vor dem Aus.“

Windenergie-Branche kritisiert Verzicht auf Mindestausschreibungsmenge

Bei der Novelle des EEG 2016 steht das Ausschreibungssystem unter anderem für die Windenergie an Land im Mittelpunkt Hermann Albers, Präsident Bundesverband Windenergie, sagte: „Nach den EEG Novellen 2004, 2009, 2012 und 2014 wird mit der Novelle 2016 nun die Phase der Unsicherheiten über alle Technologien hinweg fest etabliert. Diese ständigen Eingriffe in den bewährten Mechanismus zur Organisation der Energiewende gefährden die mittelständische Windbranche mit ihren 150.000 Beschäftigten, die nach wie vor breite Akzeptanz für die preiswerte Windenergie an Land und Exportstärke der leistungsstarken Unternehmen.“ Vor allem die im Entwurf angedachte Begrenzung der Onshore-Windenergie, die u.a. im Verzicht auf eine Mindestausschreibungsmenge und die geplante Verrechnung mit dem Zubau anderer erneuerbarer Technologien sichtbar werde, führt nach Ansicht von Albers energiewirtschaftlich und industriepolitisch in eine falsche Richtung. Deutschland laufe Gefahr, nach der Photovoltaik auch bei der Windenergie die erfolgreich aufgebaute Position leichtfertig aus der Hand zu geben, so Albers.

Solarenergie: Ausschreibungen müssen auf große Solarparks reduziert werden
Scharfe Kritik auch aus der angesprochenen Photovoltaik-Branche: Anstatt den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen, stehe die Bundesregierung bei der Energiewende weiter auf der Bremse, kritisiert der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW). Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig: "Dieser Gesetzesentwurf steht in eklatantem Widerspruch zu den Klimaschutzzielen und muss dringend nachgebessert werden.“ Es gebe keinen nachvollziehbaren Grund, die Solarenergie nicht endlich stärker zu nutzen. Solarstrom dürfe nicht länger der Stecker gezogen werden, erklärte Körnig. Selbst die bescheidenen Ausbauziele der Bundesregierung werden seit zwei Jahren deutlich verfehlt. Der BSW fordert insbesondere eine deutliche Verringerung der finanziellen Belastung solarer Eigen- oder Direktversorgung (EEG-Umlage). Zudem müssten Ausschreibungen auf große Solarparks begrenzt bleiben. Laut dem aktuellen Gesetzentwurf sind tatsächlich nur Anlagen mit einer Größe von über einem Megawatt für das Ausschreibungssystem vorgesehen.

Anschlussregelung für alle Bioenergien im neuen EEG unbedingt erforderlich

Aus der Bioenergiebranche haben die Bioenergieverbände und der Deutsche Bauernverband (DBV) gemeinsam Stellung bezogen. Sie fordern eine ab 2017 geltende Anschlussregelung im EEG notwendig, um die Vorteile der Bioenergie für die Energiewende effektiv zu nutzen. Die vom BMWi vorgeschlagene Verordnungsermächtigung und die Deckelung der Ausschreibungen seien völlig unzureichend. Die Verbände kritisieren, dass mit den vorgesehenen Regelungen die Bioenergie-Leistung in den kommenden 15 Jahren um etwa 80 Prozent abgebaut werde. Denn die im Gesetz vorgesehenen 100 Megawatt (MW) an jährlicher neuer Leistung bedeuteten de facto einen massiven Rückbau, weil in den kommenden Jahren bestehende Anlagen nach Ende ihrer Förderung aus der Produktion rutschen.
„Der bisherige EEG-Referentenentwurf enthält nur Leitplanken für eine Verordnungsermächtigung, die es dem Bundeswirtschaftsministerium ermöglicht, die Vergütungsbedingungen für Bioenergieanlagen eigenmächtig festzulegen. Wir benötigen hingegen schon im Gesetz klare Regeln, um die Bioenergie mit ihren Vorteilen zum Zuge kommen zu lassen“, fordert der Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Biogas e.V. (FvB), Dr. Claudius da Costa Gomez.

Geothermie-Branche braucht mehr Vertrauensschutz

Auch die Kernanliegen der Geothermiebranche nach Vertrauensschutz sind im Gesetzentwurf aus Sicht des Bundesverbandes Geothermie (BVG)nicht berücksichtigt. Die Geothermiebranche brauche eine stabile, gleichbleibende Einspeisevergütung und nachhaltigen Vertrauensschutz, damit die Energiewende gelingt. „Aktuell sind Projektentwickler aufgrund der Unsicherheiten der hohen Degression bei der Einspeisevergütung sehr zurückhaltend. Der mangelnde Investitions- und Vertrauensschutz durch den Wegfall des Paragraphen 102 Nr. 2 EEG tut sein Übriges. Bei langen Realisierungszeiträumen müssen Investoren darauf vertrauen können, dass die heute geregelte Vergütung auch bei der Inbetriebnahme der Anlage noch gilt. Das ist derzeit nicht der Fall. Der Bundestag muss im aktuellen EEG-Entwurf nun darauf reagieren und nachbessern“, äußert sich Dr. Erwin Knapek, Präsident des BVG. Sie fordert u.a. eine Koppelung der Degression an den Zubau der installierten Leistung, das heißt pro 100 Megawatt Leistung wird die Vergütung um ein Prozent gesenkt.

© IWR, 2016

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15.04.2016

 



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