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Photovoltaik in Frankreich: Tarif-Auszeit beendet & neue Einspeisetarife veröffentlicht

Paris/Freiburg/Berlin (iwr-pressedienst) - Das neue Tarifdekret für Solarstrom in Frankreich wurde am 5. März 2011 veröffentlicht und tritt heute am 10. März in Kraft. Nun ist klar, wie die neue Tarifstruktur für PV-Projekte in Frankreich aussehen wird. Und damit endet auch die dreimonatige Phase, in der der Tarif ausgesetzt war und in der sich Regierungs- und Branchenvertreter über das neue Regelwerk austauschten. Leider sind die Vorschläge der Branche so gut wie nicht berücksichtigt worden.

Zwei wesentliche Änderungen kommen auf die Branche zu: Die neue Grenze für die Tarifstruktur wird bei 100 kWp liegen. Für Anlagen über 100 kWp wird es künftig Ausschreibungen geben.

Für Anlagen unter 100 kWp gelten in Zukunft verschiedene Tarife, die alle 3 Monate angepasst werden, je nachdem wie viele Projekte in einem bestimmten Zeitraum eingereicht wurden. Ein Beispiel: für das erste Trimester nach Inkrafttreten des Erlasses, also bis zum 30. Juni 2011, gilt für Anlagen mit vereinfachter Gebäudeintegration ein Tarif von 28,85 Cent/kWh. Das bedeutet einen Rückgang der Einspeisevergütung um gut 20 % im Vergleich zur bisherigen Regelung. "Diese künftig sehr schwankenden Tarife werden voraussichtlich die Planung und die Finanzierung der entsprechenden Projekte erschweren. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Investoren werden nicht einfacher," befürchtet Sibylle Weiler, Avocate bei Sterr-Kölln & Partner in Paris.

Für Freiflächenanlagen und alle anderen Anlagen mit einer Leistung von über 100 kWp gilt künftig ein Tarif von 12 Cent pro kWh. Die Regierung ist sich dabei im Klaren, dass dieser Tarif nicht ausreichen wird, um Projekte wirtschaftlich betreiben zu können. Die tatsächliche Vergütung wird im Rahmen eines Ausschreibungverfahrens festgestellt. Mit den Ausschreibungen soll erreicht werden, dass die jährlichen PV-Zubauziele, die sich die Regierung gesetzt hat, erreicht werden. Allerdings liegen die genauen rechtlichen Rahmenbedingungen für dieses neue Ausschreibungssystem noch nicht vor.

Welcher Tarif fortan gilt, bestimmt sich durch das Datum des Netzanschlussantrags. Die Vergütungsdauer beträgt wie bisher 20 Jahre. Sie kann jedoch verkürzt werden, wenn die Anlage nicht innerhalb von 18 Monaten nach Einreichen des Netzanschlussantrags in Betrieb gegangen ist. Für Anlagen über 9 kWp muss der Entwickler künftig für den Netzanschlussantrag einen Eigenkapitalnachweis oder eine Finanzierungszusage vorlegen.

"Photovoltaik bleibt eine Energie mit Zukunft, und die neuen französischen Regelungen werden sicherlich – und hoffentlich – keinen Schlusspunkt darstellen, sondern langfristig auch wieder attraktiver werden," meint Olivier Fazio Avocat bei Sterr-Kölln & Partner in Paris. Spätestens 2012 wird die französische Regierung die Auswirkungen der neuen Regelungen auf die Photovoltaikentwicklung auch angesichts der gesteckten Ziele neu überdenken.


Sterr-Kölln & Partner ist ein interdisziplinäres Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen mit Büros in Freiburg, Berlin und Paris. Ihre Schwerpunkte hat die Kanzlei in den Bereichen "Erneuerbare Energien" und "Energieeffizienz". Dabei kann sie auf eine über dreizehnjährige Erfahrung bauen. Die Beratungskompetenz von Sterr-Kölln & Partner wird insbesondere von international tätigen Banken, Investoren, Projektentwicklern, Herstellern und Kommunen nachgefragt.


Paris/Freiburg/Berlin, den 10. März 2011


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