Sorge: Energiesammelgesetz bedroht Mieterstromanlagen
Berlin - Die Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD hat sich auf einen Entwurf für das Energiesammelgesetz geeinigt. Die Regierung plant darin, den Mieterstromzuschlag für große Mieterstromanlagen um bis zu 50 Prozent zu kürzen. Ursache ist die angedachte Kürzung der Vergütungssätze für PV-Anlagen von 40-750 Kilowatt ab Januar 2019, die sich auch unmittelbar auf den Mieterstromzuschlag auswirkt.
Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft, bne, kritisiert, dass "diese Maßnahme nur erfolgen darf, wenn sie von der Bundesregierung gleichzeitig mit einem wirksamen CO2-Preis und einer Reform des Abgaben- und Umlagensystems kombiniert wird." Ohne eine solche Kombination bereitet die Bundesregierung dem Zubau großer Mieterstromanlagen ein Ende, so Busch.
Schon heute liegt der Zubau von Mieterstromanlagen laut bne deutlich hinter den Erwartungen zurück: Die Bundesregierung hat den Zubau mit Mieterstrom-PV-Anlagen auf jährlich 500 Megawatt peak begrenzt, doch davon wurde bisher nur ein Prozent ausgeschöpft.
© IWR, 2026
NRW will PV-Ausbau beschleunigen: NRW startet neue Koordinierungsstelle für Freiflächen-Photovoltaik
Katherina Reiches umstrittene Energiepläne: Bundeskabinett beschließt EEG-Novelle 2027 und Netzanschlusspaket – endgültiger Gesetzestext steht noch aus
BGH-Grundsatzurteil zu Klimaanlagen: BGH stärkt Anspruch auf Einbau von Klima-Splitgeräten in Eigentumswohnungen
EnBW fokussiert sich auf Deutschland-Geschäft: EnBW verkauft schwedisches Wind- und Solarunternehmen an Eurowind Energy
Neue Förderrunde für THWS-Wasserstoffflugzeug: THWS und Kasaero erhalten Bundesförderung für Antriebsentwicklung – Zulassung für „Taifun" läuft
Das könnte Sie auch noch interessieren
Original-Pressemitteilungen Energiewirtschaft
Gewerbestrom - Strom-Anbieter wechseln
Tagesaktuelle Solarstrom-Erzeugung in Europa live
Stellenangebot: UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG sucht Abteilungsleiter (m/w/d) Projektentwicklung Wind
02.11.2018



