Umfangreicher Forderungskatalog: Bundesrat meldet Nachbesserungsbedarf am EEG-Entwurf an
Berlin - Die Bundesländer haben im Bundesratsplenum am 20. Mai 2022 eine ausführliche Stellungnahme zu den von der Bundesregierung geplanten Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) beschlossen. Diese geht nun im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens in den Bundestag, der über das Vorhaben berät.
Der Bundesrat fordert eine Reihe von Anpassungen am EEG-Entwurf. Mit Blick auf den Ausbau der Verteilnetze fordert die Länderkammer, dass bei Ausbauvorhaben, die der Integration von erneuerbaren Energien in das Netz dienen, das öffentliche Interesse gesetzlich festgestellt wird und dass die für Übertragungsnetze geltende Privilegierung von Optimierungs-, Verstärkungs- und Ausbauvorhaben auch auf für Verteilernetze gelten soll.
Darüber hinaus soll auf Wunsch der Länder geprüft werden, inwieweit die auf Wärmepumpen beschränkte Privilegierung des Paragraphen 22 des Energie-Umlagen Gesetzes auf weitere Technologien zur Sektorenkopplung im Bereich Power-to-Heat ausgeweitet werden kann.
Für das weitere Gesetzgebungsverfahren fordert der Bundesrat, neben der Stromerzeugung auch die Wärmeversorgung stärker in den Fokus zu nehmen und insbesondere für ein rasches Inkrafttreten der Bundesförderung effizienter Wärmenetze mit langfristiger Perspektive über 2030 hinaus zu sorgen. Dazu ist aus Sicht des Bundesrates jährlich eine Summe von mindesten 2,5 Milliarden Euro erforderlich. Zudem fordern die Länder, die wichtige Rolle der Kraft-Wärme-Kopplung für die Wärmeversorgung und Versorgungssicherheit und als Ergänzung der erneuerbaren Energien stärker zu betonen.
Beim Thema Solarenergie möchte der Bundesrat, dass regulatorische Hemmschwellen im Bereich der Stecker-Solar-Geräte abgebaut werden. Des Weiteren zieht der Bundesrat in Betracht, die im EEG geregelte finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau von Windenergie und Freiflächen-Photovoltaikanlagen zukünftig bundesweit verpflichtend auszugestalten.
Die Stellungnahme des Bundesrates wird über die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht. Nachdem der Bundestag das Gesetz in zweiter und dritter Lesung verabschiedet hat, kommt es noch einmal zur abschließenden Beratung in den Bundesrat.
Auf der Agenda des Bundesrates standen am 20.05.2022 neben dem EEG auch ein Vorschlag für die grundlegende Überarbeitung des Windenergie-auf-See-Gesetzes sowie ergänzende Anpassungen des Energiewirtschaftsgesetzes und der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung.
© IWR, 2025
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