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Belectric weiht 68 MW PV-Kraftwerk in Alt Daber ein

Alt Daber / Kolitzheim - Der Solarkraftwerks-Projektierer Belectric hat ein PV-Anlage mit einer Leistung von 68 MW auf dem ehemaligen Flughafengelände von Alt Daber in Brandenburg offiziell eingeweiht. Im Beisein von Katherina Reiche, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, und Jörg Gehrmann, Bürgermeister der Stadt Wittstock/Dosse fand die Feier für eines der größten Dünnschicht-Solarkraftwerke Europas statt. Martin Zembsch, Geschäftsführer Belectric Solarkraftwerke GmbH, betonte die Bauzeit von nur etwa sieben Monaten: "Wir haben pro Woche bis zu 80.000 Module verlegt. Ohne unsere BELECTRIC Mitarbeiter, die bei strömenden Regen und brennender Sonne gearbeitet haben, hätten wir das Kraftwerk nicht in Rekordzeit fertigstellen können." Insgesamt sind für das Projekt 850.000 Module des US-Herstellers First Solar installiert worden.

Zembsch fordert Übergangsfrist bis Ende 2012

Zembsch nutzte die Gelegenheit für ein Statement zu den aktuellen Plänen der Bunderegierung zur Kürzung der Solarstrom-Vergütung nach dem EEG: "Es ist klar, dass die Vergütung runter muss, um die Marktintegration voranzutreiben. Jedoch ist es unverständlich, warum gerade der Ausbau von netzstabilisierenden Freiflächen-Solarkraftwerken durch einen 10 Megawatt Deckel beschränkt werden soll. Es trifft hier das kostengünstigste Segment, das bisher am meisten zur Begrenzung der EEG Umlage beigetragen hat. Freiflächen-Solarkraftwerke sind in der Lage durch moderne Wechselrichtertechnologie Blindleistung zur Verfügung zu stellen und Spannungsschwankungen im Netz auszugleichen. Hierdurch lässt sich die Kapazität der vorhandenen Netze deutlich steigern, was erhebliche Einsparungen beim prognostizierten Netzausbau, der zur Integration der Erneuerbaren Energien in das Netz nötig ist, zur Folge hat." Am Beispiel des Projekts Alt Daber sei deutlich erkennbar, dass selbst bei einem optimierten Verlauf des Bauleitverfahrens die bisher angedachten Fristen nicht akzeptabel seien. Verfassungskonform sei es nur, wenn man auch technisch dazu in der Lage ist, die Projekte umzusetzen, so Zembsch. Die vorgeschlagene Übergangsfrist kollidiere seiner Meinung nach mit den Regelungen des Baurechts, so dass diese mindestens bis zum 31.12.2012 verlängert werden müsse.

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