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Bundesnetzagentur wertet zweite PV-Ausschreibung aus - Branche kommentiert

Bonn / Berlin - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die ersten Ergebnisse der zweiten Photovoltaik-Ausschreibungsrunde für Freiflächenanlagen bekannt gegeben. Auch diesmal sei eine Vielzahl von Geboten eingegangen. Die Agentur lobt den vorhandenen Wettbewerb um die Förderberechtigung. Kritik aus der Erneuerbaren-Branche betrifft das Auktionsvolumen und das neue Zahlverfahren.

Zwar merkt auch die regenerative Energiebranche sowie die Solarwirtschaft die hohe Beteiligung der Unternehmen an der Ausschreibungsrunde an. Doch die Ausschreibungsmenge ist nach Ansicht der Branche zu niedrig, wodurch Einhaltung des Photovoltaik-Ausbauziels der Bundesregierung gefährdet wird, so der Tenor.

BNetzA betont starke Beteiligung - Vergütung wird im September ermittelt
Die zweite Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen lieferte insgesamt 136 Gebote. Dabei bezuschlagte die BNetzA 33 Gebote mit einem Gebotsumfang von knapp 160 Megawatt (MW). Im Rahmen der ersten Ausschreibungsrunde wurden lediglich 25 Gebote mit 157 MW bezuschlagt. Aufgrund einer Nichterfüllung der Teilnehmervoraussetzungen wurden 15 Gebote bereits im Vorfeld ausgeschlossen. Insgesamt lag das abgegeben Gebotsvolumen der zweiten Ausschreibungsrunde bei 558 Megawatt (MW). So wie im Rahmen der ersten Photovoltaik-Ausschreibungsrunde wurde das ausgeschriebene Volumen von 150 MW erneut vielfach überstiegen. Peter Franke, Vizepräsident der BNetzA, spricht sich positiv über den vorhandenen Wettbewerb innerhalb der zweiten Runde aus. „Die hohe Beteiligung ist ein gutes Signal für die Energiewende. Zudem zeigt sich in der zweiten Runde, dass auch vermeintlich weniger professionelle Anlagenbetreiber günstig anbieten und Zuschläge erhalten können“, so Franke. Der Zuschlagswert, also die Höhe der Vergütung für den Solarstrom, wird erst im September bekannt gegeben, da noch nicht feststeht, ob es ein Nachrückverfahren geben wird. Im Rahmen des angewendeten Einheitspreisverfahrens werden die Zuschlagswerte sämtlicher Gebote in Abhängigkeit des Gebotswertes des letzten bezuschlagten Gebots ermittelt.

BSW-Solar: Auktionsvolumen soll erhöht werden
Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) begrüßt das hohe Interesse der Solarunternehmen durch die Vielzahl der eingegangenen Gebote. Carsten Körnig, der Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar kritisiert jedoch, dass nur 150 MW aus dem abgegebenen Gebotsvolumen von 558 MW bezuschlagt wurden. Um den Photovoltaik-Ausbau von 2.500 Megawatt (MW) zu realisieren, müsse das Zuschlagsvolumen künftig erhöht werden. "Eine Aufstockung des Auktionsvolumens sei auch vor dem Hintergrund noch offener Realisierungsquoten bei den bezuschlagten Projekten dringend geboten", führt der Verband aus. Eine ausführlichere Bewertung könne erst abgegeben werden, sobald die endgültigen Auktionsergebnisse inklusive der Zuschlagshöhe vorliegen.

BEE: Ausschreibungen versuchen das Unmögliche

Nach Meinung des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE) werden viele Fragen durch die Veröffentlichung nicht beantwortet. Der Geschäftsführer des BEE Dr. Hermann Falk glaubt, dass die Erreichung der Ausschreibungs-Ziele unmöglich sind. So müssen gegensätzliche Maßnahmen und Korrekturen durchgeführt werden um die Ziele der Akteursvielfalt, der Mengenziele sowie der stabilen Kosten zu erreichen. Ferner sieht Falk es als notwendig an, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen und im Hinblick auf die Ausschreibungsmenge teilt der BEE die gleiche Meinung wie der BSW-Solar. Zudem kritisiert Falk das in dieser Runde angewendete Einheitspreisverfahren: „Das Uniform-Pricing-Verfahren birgt das Risiko von Mitnahmeeffekten von kostengünstigeren Anlagen. Die Mengenbegrenzung führt außerdem dazu, dass beim Uniform-Pricing die günstigeren Ackerflächen keinen positiven Einfluss auf die Kosten haben können, da hier die teuerste Anlage den Preis setzt." Im Vergleich zur zweiten Photovoltaik-Runde, wurde in der ersten Runde noch das pay-as-bid Verfahren angewendet.

© IWR, 2015

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