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4.500 PV-Betreiber von Vergütungs-Rückforderungen bedroht

Berlin – Tausenden Betreibern von Photovoltaik-Anlagen in Deutschland droht offenbar die Rückzahlung von Vergütungen für den eingespeisten Solarstrom. Grund: Sie haben den Betrieb der Anlage zu spät bei der Bundesnetzagentur gemeldet.

Nach Angaben der Bundesregierung wurden in den ersten neun Monaten des laufenden Jahres 2015 rund 4.500 Photovoltaik(PV)-Anlagen verspätet bei der Netzagentur gemeldet. Die Betreiber müssen nun mit Rückforderungen der Einspeisevergütungen rechnen, in Einzelfällen kann es um bis zu 800.000 Euro gehen.

Landgerich Itzehoe verdonnert Landwirt zur Rückzahlung von knapp 800.000 Euro
Die Zahlen zu den verspäteten Meldungen im Zeitraum Januar bis September 2015 stammen aus der Antwort der Bundesregierung (18/6785) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6535). Die verspätet gemeldeten Solarstrom-Anlagen wurden demnach vor dem 31. Dezember 2014 in Betrieb genommen. Die Betreiber müssten daher mit Rückforderungen der Einspeisevergütungen rechnen. Die Höhe der Rückforderung liege nach Angaben der Fraktion Die Linke in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage bei Landwirten zwischen 10.000 und bis zu 700.000 Euro pro Betreiber.

Im Fachblatt Solarthemen ist von einem vor Gericht anhängigen Fall die Rede, in dem es um rund 770.000 Euro geht. Danach hat das Landgericht Itzehoe entschieden, dass ein Landwirt und PV-Anlagenbetreiber dem Netzbetreiber diese Summe wegen der verspäteten Meldung erstatten soll. Das Urteil sei allerdings noch nicht rechtskräftig.

Mögliche Gründe für verspätete PV-Meldung: Vergessen, unterschätzt, "nur Statistik"
Die Bundesregierung betonte in Ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage die Wichtigkeit rechtzeitiger Meldungen für die Berechnung der Förderung erneuerbarer Energien und rechtfertigt auch die drohenden Sanktionen: "Würden Anlagen in relevanter Anzahl beziehungsweise Größe nicht oder nicht rechtzeitig gemeldet, sind zu hoch berechnete Fördersätze die Folge und damit eine Kostenwirkung für die Allgemeinheit", heißt es in der Antwort. Zu den Gründen für die verspäteten Meldungen lägen der Regierung keine Erkenntnisse vor. Die Erkenntnisse eines in der Vorbemerkung zu der Kleinen Anfrage zitierten Rechtsanwaltes, "dass die Meldungen vergessen, unterschätzt oder als Statistik abgetan wurden, könnten zutreffen", so die Bundesregierung.

© IWR, 2015

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