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Solarausbau: Wann ist der 52 GW PV-Deckel in Deutschland erreicht?

© Fotolia/Adobe Stock© Fotolia/Adobe StockMünster – In Deutschland gehen immer mehr Photovoltaikanlagen ans Netz, doch die Politik verunsichert die Solarbranche einmal mehr. Zwar soll der 52 GW PV-Deckel abgeschafft werden, passiert ist aber noch nichts. Der Verlust weiterer Arbeitsplätze in der Solarbranche droht.

Aus Kreisen der Bundesregierung wird immer wieder beteuert, dass der 2012 eingeführte PV-Deckel in Höhe von 52.000 MW gestrichen werden soll. Die Verunsicherung in der Solarbranche steigt, denn unklar ist, wann die Obergrenze im Laufe des Jahres 2020 erreicht ist und was in diesem Fall konkret passiert.

Bundesnetzagentur: Aktueller Stand zum PV-Zubau bis Ende 2019 bekannt
Die Anwendung des PV-Deckels ist im EEG geregelt, genauer im § 49 EEG, Abs. 5. Einen Überblick über die bisher aufgelaufene und auf den PV-Deckel anzurechnende PV-Leistung veröffentlicht die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Internet, zumindest bis Ende 2019. Danach sind zu diesem Zeitpunkt von den 52.000 MW bereits rd. 49.780 MW in Deutschland gemeldet, die grundsätzlich unter das EEG fallen. Das bedeutet, dass eine Differenz von 2.220 MW PV-Leistung noch gemeldet bzw. installiert werden kann. Geht man von einer Fortschreibung der monatlichen PV-Leistungen aus den ersten Monaten des Vorjahres 2019 aus (Jan - Jun 2019: rd. 2.030 MW), dann wäre der Deckel von 52 GW wohl Ende des ersten Halbjahres 2020 erreicht.

Wie die PV-Betreiber jetzt planen sollten – PV-Ausschreibungen nicht betroffen
Für potentielle PV-Investoren besteht zunehmend die Gefahr, dass ihre kleinen Hausanlagen trotz Netzanschlusszusage nicht mehr unter die EEG-Vergütung fallen. Die Unsicherheit unter Betreibern und Installateuren ist derzeit sehr hoch. Ein Blick in das EEG zeigt aber, dass die notwendige EEG-Anmeldung bei der BNetzA nicht von heute auf morgen gekappt wird. Das Erreichen des PV-Deckels muss von der BNetzA offiziell bekannt gegeben werden. Ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe, dass der Deckel voll ist, könnten PV-Anlagenbetreiber ihre Kleinanlagen gemäß § 49 Abs. 5 EEG noch in dem laufenden Monat der Bekanntgabe durch die BNetzA und in dem darauf folgenden Monat bei der BNetzA anmelden, um die dann geltende EEG-Vergütung zu erhalten. Im Extremfall, d.h. bei BNetzA-Bekanntgabe am letzten Tag eines Monats, hätten PV-Betreiber allerdings nur noch vier Wochen Zeit bis zur Meldung. Danach fällt die Vergütung für Neuanlagen auf null, aber nur für die kleineren Solaranlagen nach der festen Einspeisevergütung (bis 100 kW) bzw. nach dem Marktprämienmodell bis 750 kW. Investoren, die an den PV-Ausschreibungen (Anlagen >750 kW) teilnehmen und einen Zuschlag erhalten haben, sind von dem PV-Deckel nicht betroffen.

Politik sorgt für maximale Planungsunsicherheit – 52 GW-Deckel rotiert in der Ressortabstimmung
Die Bundesregierung erhöht mit ihrer Politik die Planungsunsicherheit in der Branche und riskiert mit den Verzögerungen den weiteren Verlust an Arbeitsplätzen in der mittelständisch-handwerklich geprägten Solarbranche. Auf Anfrage von IWR Online teilte die Pressestelle des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) mit, dass die Ressortabstimmungen für eine „möglichst schnelle“ Streichung des PV-Deckels laufen und es „derzeit gut aussehe“. Allerdings könne momentan noch keine Aussage über den Zeitpunkt der Streichung und auch nicht über die Form getroffen werden, d.h. an welche gesetzliche Grundlage eine Streichung angedockt wird.

© IWR, 2020


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