Klimaschutzziele: Sofortprogramm für Gebäudesektor vorgelegt
© Adoe Stock / FotoliaBerlin - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) haben ein Sofortprogramm mit Klimaschutzmaßnahmen für den Gebäudesektor vorgelegt. Ziel ist es, die Klimapolitik im Gebäudesektor ambitioniert neu auszurichten und die Lücke bis 2030 zu schließen.
Das Sofortprogramm für den Gebäudesektor war notwendig geworden, weil im Jahr 2021 die zulässige Jahresemissionsmenge um zwei Mio. Tonnen CO2-Äquivalente (CO2-e) überschritten wurde. Die Überschreitung hatte das Umweltbundesamt im März 2022 festgestellt und der unabhängige Expertenrat für Klimafragen hatte die Zahlen bestätigt. Nach § 8 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) sind BMWK und BMWSB daher verpflichtet, ein Sofortprogramm vorzulegen, das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen in den folgenden Jahren sicherstellt.
Ziel: Gebäudesektor klimapolitisch auf Kurs bringen
Bei dem insgesamt elf Punkte umfassenden Gebäude-Sofortprogramm handelt es sich um einen gemeinsamen Vorschlag von BMWK und BMWSB. Ziel ist es, den Gebäudesektor klimapolitisch auf Kurs zu bringen, so dass die nach dem Klimaschutzgesetz zulässigen Jahresemissionsmengen künftig eingehalten werden können und Deutschland sein nächstes Klimaziel, den Treibhausgasausstoß bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 zu mindern, erreicht.
Der Treibhausgasausstoß im Gebäudebereich lag im Jahr 2021 bei 115 Millionen Tonnen CO2-e. Maximal zulässig war laut KSG Ziel eine Emissionsmenge von 113 Mio. t. CO2-e. Bis 2030 muss der Ausstoß auf 67 Mio. t CO2-e (festgelegte Emissionsmenge 2030 lt. KSG) sinken. Die Emissionslücke zw. 2022 und 2030 beträgt ca. 152 Mio. Tonnen CO2-e (aufsummierte jährliche Werte lt. Projektionsbericht der Bundesregierung, ohne dieses Sofortprogramm).
Insgesamt lässt sich mit dem Sofortprogramm der Treibhausgasausstoß im Gebäudesektor zw. 2022 und 2030 nach Angaben der Ministerien um etwa 156 bis 161 Mio. Tonnen CO2-e absenken und die bestehende Emissionslücke damit schließen. Zwar zeige die Wirkungsabschätzung der Maßnahmen, dass die Jahresemissionsmengen in den Jahren 2022 bis 2026 voraussichtlich zunächst nicht eingehalten würden. In der Summe führe aber ab 2028 bis 2030 eine Übererfüllung zur Einhaltung der zulässigen Emissionsmenge für den Gesamtzeitraum (2022-2030).
Das Gebäude-Sofortprogramm wird nun dem Expertenrat für Klimafragen zur Stellungnahme zugeleitet. Anschließend berät die Bundesregierung über die zu ergreifenden Maßnahmen und beschließt diese schnellstmöglich. Da gerade innerhalb der Bundesregierung ein umfassendes Klimaschutz-Sofortprogramm abgestimmt wird, ist es geplant, die im Programm enthaltenen Maßnahmenvorschläge in das Gesamtprogramm zu integrieren.
Ausgewählte Maßnahmen in der Übersicht
Zu den beschlossenen Maßnahmen gehört die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Darin soll u.a. gesetzlich festgeschrieben werden, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Zudem soll der Neubaustandard gemäß Koalitionsvertrag ab 2025 an den EH40-Standard angeglichen werden.
Flankiert werden die Vorgaben des GEG durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Richtschnur für die Neuausrichtung der BEG ist die Sicherstellung der Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestands ab 2045.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Fortführung des BMWK-Programms zur Förderung der Seriellen Sanierung. Das Konzept fußt darauf, mit vorgefertigten Dach- und Fassadenelementen einschließlich damit verbundener Anlagentechnik, Gebäude schnell und hochwertig energetisch zu sanieren.
Mit einer neuen Initiative soll des Weiteren die Sanierungsrate bei allen öffentlichen Gebäuden in Analogie zu dem bereits laufenden Programm für Bundesgebäude deutlich angehoben werden.
Das BMWSB-Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zielt darauf ab, künftig kommunale Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungen an den Klimawandel zu fördern.
Um die Klimaziele zu erreichen, sollen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) des Weiteren vorhandene Wärmenetze auf die Nutzung erneuerbarer Wärme und unvermeidbarer Abwärme umgestellt werden.
Mit einem Aufbauprogramm und einer Qualifikationsoffensive für Wärmepumpen soll das Know-how durch Weiterbildungen zur Planung sowie Schulungen, u.a. für den Einbau von Wärmepumpen im Bestand, verbessert werden.
© IWR, 2022
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