Förderprogramm gestartet: Grüne Fernwärme statt fossile Gas- und Kohlekraftwerke
© Adobe Stock / FotoliaMünster - Der Weiterbetrieb der drei deutschen Atomkraftwerke wird von FDP und Union derzeit als Maßnahme zur Reduzierung der Erdgas-Verstromung dargestellt. Ausgeblendet wird dabei jedoch, dass Gaskraftwerke oft die Versorgung mit Fernwärme sicherstellen, die Abschaltung daher nicht möglich ist. Eine Lösung ist die Umstellung auf grüne Fernwärme. Doch wie könnte diese aussehen?
Das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium (BMWK) hat im September die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) zur Umstellung der Fernwärme auf erneuerbare Energien gestartet. Bis 2026 stehen rund 3 Milliarden Euro (Mrd. Euro) für die erneuerbare Wärmeerzeugung etwa aus Geothermie, Solarthermie und dem Einsatz von Großwärmepumpen sowie weitere Wärmenetzinfrastruktur zur Verfügung.
Bundesregierung unterstützt mit neuer Förderung Bau von regenerativen Wärmenetzen
Aktuell beruht die Wärmeversorgung in Deutschland überwiegend auf der Verbrennung fossiler Energieträger. Fast die Hälfte der deutschen Haushalte heizt noch mit fossilem Erdgas, ein weiteres Viertel mit Heizöl. Die neue BEW-Förderung richtet sich unter anderem an Energieversorgungsunternehmen, Kommunen, Stadtwerke und eingetragene Vereine/Genossenschaften, die über die neue Förderung Zuschüsse für Investitionen in Wärmenetze erhalten können. So kann künftig beispielsweise eine Kommune oder eine Genossenschaft Zuschüsse beziehen, wenn sie ein Nahwärmenetz im Neubaugebiet errichtet oder ein Stadtwerk das bisher über Kohle-KWK betriebene Fernwärmenetz auf Erneuerbare Energien und Abwärme umstellt.
Mit der BEW-Förderung unterstützt die Bundesregierung den Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75-prozentiger Wärmeeinspeisung aus erneuerbaren Energien und Abwärme, die Erweiterung und Verdichtung sowie die Dekarbonisierung bestehender Wärmenetze. Auf Basis der verfügbaren Haushaltsmittel von 2,98 Mrd. Euro sollen bis 2030 die Installation von durchschnittlich bis zu 681 Megawatt erneuerbarer Wärmeerzeugungsleistung pro Jahr gefördert und Investitionen von durchschnittlich rund 1,174 Mrd. Euro jährlich angestoßen werden.
„Mit der neuen Förderung investiert die Bundesregierung in stabile Wärmepreise und eine klimafreundliche Energieversorgung. Wärmenetze sind der Schlüssel, wenn wir das Heizen treibhausgasneutral machen wollen. Sie erschließen klimafreundliche Wärmequellen, die durch dezentrale Heizungen im Haus nicht nutzbar sind“, so Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck.
Eckpunkte der BEW-Förderung
Gefördert werden in einem ersten Schritt eine Projektphase, in der Machbarkeitsstudien für neue Wärmenetze durchgeführt werden und Transformationspläne für die Umstellung bestehender Netze auf erneuerbare Energien und Abwärme entwickelt werden. Kernstück der BEW ist dann in einem weiteren Schritt die Förderung von Investitionen und teilweise sogar Betriebskosten, wenn die in den Machbarkeitsstudien und Transformationsplänen beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden.
Die Investitionskostenförderung erfolgt in Höhe von maximal 40 Prozuent der Investitionen in Erzeugungsanlagen und Infrastruktur. Fördergegenstände sind u.a. Anlagen zur Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien (Tiefe Geothermie, Solarthermie, Großwärmepumpen zur Nutzung von Umweltwärme, Biomasse), die Einbindung von unvermeidbarer Abwärme sowie Infrastrukturmaßnahmen zur Wärmeverteilung und Optimierung des Netzbetriebs. Für die Wärmeerzeugung aus strombasierten Wärmepumpen und Solarthermieanlagen wird zusätzlich eine Betriebskostenförderung über einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt.
Für schnell realisierbare Einzelmaßnahmen wie Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen und Wärmeübergabestationen kann zudem eine Investitionskostenförderung nach vereinfachten Anforderungen beantragt werden. In diesen Fällen ist es nicht erforderlich, vorher eine Machbarkeitsstudie durchzuführen oder einen Transformationsplan zu erstellen.
Förderanträge können über die Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Zur Struktur der Fernwärme-Nutzung in Deutschland
Ausgehend von der Datenbank "Kraftwerke in Deutschland" des Umweltbundesamtes (UBA), in der alle Kraftwerke ab 100 MW elektrischer Leistung erfasst sind, liegt die gesamte Fernwärmeleistung dieser Kraftwerke bei 29,24 GW (Stand: 01.04.2022). Davon entfallen 14,76 GW, also etwa die Hälfte der Fernwärmeleistung, auf Kraftwerksstandorte, in denen als Primärenergieträger ausschließlich Erdgas oder vorwiegend Erdgas zum Einsatz kommt. Die Fernwärmeleistung von Kohlekraftwerken liegt bei 10,85 GW (Steinkohle) bzw. 2,37 GW (Braunkohle). Auf Sonstige Energieträger (Biomasse, Raffineriegas, Gichtgas etc.) entfällt eine Fernwärmeleistung von 1,26 GW. Hinzu kommen in der UBA-Datenbank einige Kraftwerken, bei denen die Fernwärmeleistung als „nicht bekannt“ angegeben ist.
© IWR, 2022
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