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Wind- und Solar-Ausschreibungen: Schwache Resonanz im Dezember 2022 zeigt politischen Handlungsbedarf

© Adobe Stock / Fotolia© Adobe Stock / FotoliaBonn - Die Bundesnetzagentur hat heute (20.12.2022) die Zuschläge der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land, Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden und innovative Anlagenkonzepte zum 1. Dezember 2022 bekannt gegeben. Alle drei Gebotsrunden waren deutlich unterzeichnet.

Die letzte Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur (BNetzA) im Bereich regenerative Energien im Jahr 2022 endet mit einer schwachen Beteiligung. Bei allen drei Ausschreibungen (Wind an Land, Solaranlagen des zweiten Segmentes, Innovationsausschreibung) liegt das eingereichte Volumen deutlich unter dem jeweils ausgeschriebenen Volumen. Die Politik muss handeln, will sie die Ausbauziele erreichen.

Höchstwerte der Vergütungssätze reichen wegen Kostensteigerungen nicht mehr aus
Angesichts des stark gestiegenen Kostenrahmens bei den Projekten reichen die aktuellen Höchstwerte aus Sicht der Bieter nicht aus, um am Ausschreibungsverfahren teilzunehmen. Der Bundestag hatte kürzlich auf den Kostenanstieg reagiert und für die BNetzA die Möglichkeit zur Anpassung der Höchstwerte geschaffen. BNetzA-Präsident Jochen Müller kündigte an, nach den erforderlichen Prüfungen schnellstmöglich die Festlegungskompetenzen im Bereich der Höchstwerte nutzen zu wollen. Die nächste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen des zweiten Segments (Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden) findet jeweils am 1. Februar 2023 und die nächste Ausschreibungsrunde für innovative Anlagenkonzepte am 1. Mai 2023 statt.

Ausschreibung Windenergie an Land zum dritten Mal in Folge unterzeichnet
Die Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land zum Gebotstermin 1. Dezember war das dritte Mal in Folge unterzeichnet. Angesichts der für das Marktstammdatenregister der BNetzA gemeldeten teilnahmeberechtigten Genehmigungen war aus Sicht der BNetzA eine Unterzeichnung des gesetzlich vorgesehenen Ausschreibungsvolumens zu erwarten. Die Regulierungsbehörde hatte deshalb im Vorfeld das Ausschreibungsvolumen dieses Gebotstermins von 1.190 Megawatt (MW) auf 604 MW reduziert.

Bei dieser ausgeschriebenen Menge wurden 16 Gebote mit einem Volumen von insgesamt rund 203 MW eingereicht. Damit belief sich die eingereichte Gebotsmenge trotz der Kürzung auf lediglich etwa ein Drittel der neu erfassten Genehmigungen. Zwei Gebote mussten von der BNetzA wegen Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden, insgesamt 14 eingereichte Geboten mit einem Gebotsvolumen von 189,5 MW haben einen Zuschlag erhalten.

Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote liegen in der knappen Bandbreite zwischen 5,86 ct/kWh und dem zulässigen Höchstwert von 5,88 ct/kWh. Mit 5,87 ct/kWh liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Gebotswert nur ganz knapp unter dem Höchstwert und ist im Gegensatz zur Vorrunde nochmal gestiegen (Vorrunde: 5,84 ct/kWh). Die größten Zuschlags-Volumina entfielen auf Gebote für Standorte in Niedersachsen (72 MW, 2 Zuschläge) und Nordrhein-Westfalen (30 MW, 6 Zuschläge).

„Aufgrund des deutlich zu niedrig angesetzten Höchstwertes war auch bei dieser Ausschreibungsrunde eine Unterzeichnung erwartbar. Dass nun auch das gekürzte Volumen nicht gefüllt werden konnte, macht den Handlungsdruck zur Anpassung der Höchstwerte überdeutlich“, kommentiert der Präsident des Bundesverbandes Windenergie Hermann Albers das Ausschreibungsergebnis. Eine Analyse der Deutschen Windguard für das parlamentarische Verfahren zur Strompreisbremse habe gezeigt, dass die dramatischen Kostensteigerungen in dem bisherigen Höchstwert nicht mehr abgebildet waren. Dass die BNetzA nun die Möglichkeit erhalten habe, die Höchstwerte deutlich anzupassen, sei ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Ausbauziele. Dieses Instrument müsse nun genutzt werden. Nur eine vollständige Ausnutzung und damit die Anhebung der Höchstwerte um 25 Prozent schaffe die notwendige Basis für eine starke Beteiligung an der nächsten Ausschreibung, so Albers weiter.

Solaranlagen des zweiten Segments: eingereichtes Volumen rd. 37 Prozent unter ausgeschriebenem Volumen
Auch die Ausschreibungsrunde für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden (Solarausschreibung des zweiten Segments) war erneut deutlich unterzeichnet. Das Ausschreibungsvolumen belief sich in dieser Runde auf 202 MW. Es entsprach dem Durchschnitt der Gebotsmenge der zugelassenen Gebote der Gebotsrunde vom 1. April 2022 und 1. August 2022 und lag damit deutlich unter dem der vorherigen Runde (767 MW). Insgesamt wurden 67 Gebote mit einem Volumen von lediglich 128 MW eingereicht.

Davon konnten 56 Gebote mit einem Volumen von 105 MW bezuschlagt werden. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 8,09 ct/kWh und dem Höchstwert in dieser Runde von 8,91 ct/kWh. Der mengengewichtete Durchschnittswert liegt bei 8,74 ct/kWh und ist damit trotz der deutlichen Unterzeichnung gegenüber der Vorrunde (8,84 ct/kWh) gesunken.

Die meisten Zuschläge gingen an Projekte in Nordrhein-Westfalen (12 Zuschläge / 28 MW), gefolgt von Baden-Württemberg (8 Zuschläge / 6 MW), Berlin (6 Zuschläge / 7 MW) und Niedersachen (6 Zuschläge / 12 MW). Elf Gebote wurden aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen.

Ausschreibungen für innovative Anlagenkonzepte: Nur ein Gebot eingereicht
In der Ausschreibungsrund für innovative Anlagenkonzepte ist zum Gebotstermin 1. Dezember 2022 lediglich ein einziges Gebot eingegangen. Die Runde war damit drastisch unterzeichnet. Das eingereichte Gebot wurde für eine Anlagenkombination von Solaranlagen mit Speichern abgegeben. Erstmals wurde eine gleitende Marktprämie ausgeschrieben, die mit dem Börsenpreis verrechnet wird und keine fixe Marktprämie wie zuvor, die zusätzlich zu Markterlösen gezahlt wird.


© IWR, 2022


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20.12.2022

 



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