Wärme aus erneuerbaren Energien im Kommen
Das Bundesumweltministerium hatte die „Richtlinien zur Förderung von Massnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien“ vor einem Jahr überarbeitet. Die neuen Förderkonditionen gelten seit dem 1. Januar 2004 für private Antragsteller sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts. Freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen können die Richtlinien seit der Genehmigung durch die Europäischen Kommission im September 2004 nutzen.
Der Bund fördert den stärkeren Einsatz erneuerbarer Energien nach Massgabe der Richtlinien durch Zuschüsse, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bearbeitet. Adresse: Frankfurter Strasse 29-35, 65760 Eschborn (www.bafa.de)
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Technical Expert (m/w / d) im Bereich Erneuerbare Energien 4initia GmbH

Direktor / in oder (Senior) Projektmanager / in (m/w / d), Planung elektrische Infrastruktur für nationale Wind- und Solarenergie- sowie Batteriespeicherprojekte AOK Bayern – Die Gesundheitskasse

Referent (m/w / d) Energiemanagement
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