Kohleausstiegsgesetz: Altmaier streicht Windenergie-Abstände aus neuem Referentenentwurf
Berlin - In einem neuen Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) ist die heftig kritisierte 1.000 Meter Abstandsregelung zwischen Windenergieanlagen und der Wohnbebauung nicht mehr enthalten. Auch die Abschaffung des 52 GW PV-Deckels bzw. die Anhebung der Ausbauziele für die Offshore-Windenergie sind nicht mehr Bestandteil des neuen Referentenentwurfs zum Kohleausstiegsgesetz.
Nach Informationen von Spiegel Online sollen die EE-Regelungen in ein eigenes Gesetz einfließen. Das Bundeswirtschaftsministerium wollte sich unter Verweis auf die noch laufende Ressortabstimmung nicht zu den Änderungen im Gesetzentwurf äußern, heißt es bei Spiegel Online.
Laut der Nachrichtenagentur afp ist zunächst unklar, "ob der weitere Ausbau des Ökostroms nun in einem separaten Gesetz geregelt werden soll - und in welcher Form." Kritik kommt laut afp von den Umweltverbänden an den geplanten Änderungen zum Steinkohle-Ausstieg. Dabei geht es um die mögliche Inbetriebnahme des Kohlekraftwerks Datteln IV und um den Verzicht auf "ordnungsrechtliche Regelungen zur Stilllegung von Steinkohlekraftwerken bis 2026." Das sei ein Bruch des vorliegenden Kompromisses zum Kohleausstieg.
Über den Ausstieg aus der Braunkohle sind laut afp in dem aktuellen Gesetzentwurf ohnehin noch keine Festlegungen enthalten.
© IWR, 2026
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29.11.2019



