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Neue E-Ladesäulen für Lkw an Rastanlagen: EU-Kommission genehmigt Milliardenförderung für Lkw-Schnellladeinfrastruktur in Deutschland

© EU Kommission© EU Kommission

Brüssel - Die EU-Kommission hat die staatliche Unterstützung für den Aufbau von Lkw-Schnellladeinfrastruktur an unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen genehmigt. Das Fördervolumen beträgt bis zu 1,6 Milliarden Euro. Damit kann der vom Bundesministerium für Verkehr (BMV) initiierte Aufbau öffentlicher Schnellladepunkte für batterieelektrische Lkw auf bundeseigenen Flächen nun konkret starten.

Die Entscheidung der EU-Kommission bildet die Grundlage für den ersten Umsetzungsschritt beim Aufbau eines bundesweiten, leistungsfähigen Lkw-Schnellladenetzes entlang der Autobahnen. Ziel ist es, den Markthochlauf schwerer batterieelektrischer Nutzfahrzeuge zu unterstützen und Planungssicherheit für Logistik- und Transportunternehmen zu schaffen. Die Förderung dient zugleich der Umsetzung europäischer Ausbauziele, darunter der AFIR-Verordnung und der Clean Transport Corridor Initiative der EU-Kommission.

Der Aufbau der Infrastruktur erfolgt gemeinsam durch das BMV, die Autobahn GmbH des Bundes und die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der NOW GmbH. Vorrangig im Fokus stehen unbewirtschaftete Rastanlagen, perspektivisch ist auch der Aufbau von Lkw-Schnellladeinfrastruktur an bewirtschafteten Rastanlagen an Autobahnen vorgesehen.

Geplant ist die Errichtung von 725 CCS- und bis zu 685 MCS-Ladepunkte vorgesehen, die speziell auf die Anforderungen des schweren Nutzfahrzeugverkehrs ausgelegt sind. Das neue Megawatt Charging System (MCS) ermöglicht besonders kurze Ladezeiten im Fernverkehr.

Das Vergabeverfahren für den Aufbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur an unbewirtschafteten Rastanlagen wurde bereits im September 2024 gestartet. Vorgesehen ist die Umsetzung an 124 Standorten. Die Ladeangebote sollen sowohl Ad-hoc-Laden als auch vertragsbasiertes Laden ermöglichen, um Wettbewerb zu fördern und überhöhten Ladepreisen vorzubeugen.

© IWR, 2025

18.12.2025