Schnellere Genehmigungen: Geothermiemarkt kann durch Beschleunigungsgesetz einen Gang hochschalten

Berlin - Die Bundesregierung hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern (GeoWG) sowie weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen“ vorgelegt. Der Bundesverband Geothermie e.V. (BVG) begrüßt diesen Schritt und sieht darin ein klares Bekenntnis zur Erdwärme als Schlüsseltechnologie der Wärmewende.
Mit dem Gesetzentwurf werden aus Sicht des Verbandes wichtige und längst überfällige Beschleunigungsmaßnahmen umgesetzt. Im Detail sieht der BVG aber noch Punkte, die einer Nachbesserung bedürfen, um das volle Potenzial der Geothermie zur Deckung des klimaneutralen Wärme- und Kältebedarfs in Deutschland zügig zu heben.
„Die Schaffung eines Geothermie-Stammgesetzes mit der Festschreibung des überragenden öffentlichen Interesses ist ein großer Meilenstein für die Geothermie. Durch die vorliegenden Maßnahmen zur Änderung des Bergrechts, Wasserrechts und Naturschutzrechts können wir beim Ausbau der Geothermie einen Gang hochschalten. Für Topspeed brauchen wir aber weitere Maßnahmen, so dass geothermische Fernwärmeanlagen und Kraftwerke in einem Zeitraum von zwei bis drei Jahren umgesetzt werden können“, kommentiert BVG-Geschäftsführer Gregor Dilger den Entwurf.
Für die Unternehmen der Geothermiebranche spielt der Zeitfaktor von der Planung bis hin zur Inbetriebnahme der Anlagen eine große Rolle. „Eine deutliche Beschleunigung des GeoWG würde eine generelle Privilegierung in allen Genehmigungsbereichen bringen, d. h. eine Aufnahme der Geothermie in die Privilegierungstatbestände des §35BauGB. Außerdem sollten im GeoWG auch in Umsetzung der Erneuerbaren Energien Richtlinie (RED III) sog. Go-to-Gebiete (Beschleunigungsgebiete) für Geothermievorhaben ausgewiesen werden“, fordert Dr. Karin Thelen, Präsidentin des Bundesverbandes Geothermie.
Außerdem sollte nach Ansicht des Verbandes der Anwendungsbereich des GeoWGs breiter gefasst und die erforderlichen seismischen Untersuchungen und die Anlagen, die Erdwärme nutzbar machen, mit einbezogen werden. Mit Blick auf die zunehmende Relevanz der Kältenutzung des Grundwassers hält der BVG es zudem für ratsam, auch das Kühlen mit Grundwasser bzw. Erdwärme zu erleichtern.
Der BVG fordert außerdem, dass öffentliche Einrichtungen dazu verpflichtet werden, ihre Grundstücke kurzzeitig für Schritte, die zur Realisierung der Vorhaben notwendig sind (z.B. seismische Messungen), zur Verfügung zu stellen. Außerdem braucht es die Einführung eines Duldungsrechtes für die Verlegung von Fernwärmetransportleitungen, um den Ausbau und die Nutzung von Tiefer Geothermie im Fernwärmesystem zu fördern.
Geothermieprojekte erfordern gegenwärtig eine Vielzahl von Entscheidungen unterschiedlicher Behörden. In der Praxis wäre es aus Verbandssicht sinnvoller, einer Behörde dabei die Federführung zu überlassen. Auch im Bereich der Oberflächennahen Geothermie sieht der BVG noch Bedarf für Genehmigungserleichterungen.
© IWR, 2025
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16.07.2024