Strompreise zu hoch: Abschaffung der EEG-Umlage reicht nicht
© Fotolia/AdobeBerlin - Der Bundestag hat die Abschaffung der EEG-Umlage zum 01. Juli 2022 beschlossen. Nach Einschätzung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) reicht das aber nicht aus.
„Bereits seit Monaten ist der Druck auf die Energiepreise enorm. Seit dem Start der russischen Invasion der Ukraine hat sich die Lage an den Energiemärkten noch einmal verschärft. Die Abschaffung der EEG-Umlage ist daher eine wichtige Maßnahme, um Haushalte und viele Gewerbekunden vor zu starken Belastungen zu schützen. Angesichts des nie dagewesen Preisniveaus auf den Energiemärkten ist aber auch klar: Die Abschaffung der EEG-Umlage allein kann die extrem gestiegenen Beschaffungskosten nicht ausgleichen", so Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Um die Belastung der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu dämpfen, sind weitere Maßnahmen notwendig, so Andreae. So sollte die Bundesregierung zum Beispiel die Senkung der Stromsteuer auf das europäisch zulässige Mindestmaß und die Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom und Gas von 19 auf 7 Prozent prüfen. Auch das im Koalitionsvertrag angekündigte Klimageld solle weiter vorangetrieben und durch eine Energiekostenkomponente ergänzt werden.
Die EEG-Umlage wurde Anfang 2021 von 6,5 ct/kWh (2021) auf 3,72 ct/kWh gesenkt. Ab 01.07.2022 entfällt sie nun ganz. Die EEG-Umlage ist so angelegt, dass sie mit der Höhe der Strompreise steigt und fällt: je niedriger der Börsenstrompreis umso höher der Differenzbetrag zur Vergütungszahlung und umso höher ist die EEG-Umlage und umgekehrt. Die EEG-Umlage wurde bisher von den Stromkunden bezahlt, in Zukunft soll der Betrag aus dem Energie- und Klimafonds finanziert werden.
Um sicherzustellen, dass die Entlastung auch tatsächlich zum 1. Juli 2022 an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird, verpflichtet das Gesetz die Stromlieferanten zu einer entsprechenden Absenkung der Preise zum 1. Juli.
Wegen der rasant gestiegenen Großhandelspreise für Strom wäre die EEG-Umlage allerdings ohnehin automatisch gesunken. Ob die Stromkunden höhere Großhandelspreise und eine niedrige EEG-Umlage oder eine hohe EEG-Umlage und niedrige Großhandelspreise bezahlen, ist in der Summe egal.
Der sinkende Finanzbedarf für den Ökostrom führt derzeit jedenfalls dazu, dass das Guthaben auf dem EEG-Umlagekonto aktuell auf den Rekordwert von 14,6 Milliarden Euro gestiegen ist.
© IWR, 2024
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