Spanien senkt Einspeisevergütung für Solarstrom
Grundlage der Neuregelung bildet das am 28.09.2008 in Kraft getretene Königliche Dekret 1578/2008, welches die bisher geltenden Grundlagen der Einspeisevergütung ersetzt. Die spanische Regierung begründet die Maßnahmen mit dem Ziel, die bisher rasante Entwicklung der Photovoltaik zu bremsen und besser kontrollieren zu können und gleichzeitig die Forschung und Entwicklung zu fördern.
Deutsche Solarindustrie betroffen
"Das neue Gesetz führt zu wesentlichen Änderungen für die Solarindustrie in Spanien", erklärt Rechtsanwalt Georg Abegg von Rödl & Partner in Madrid. Investoren, die sich auf das Geschäft mit Großanlagen spezialisiert haben, müssten strategisch umdenken. Dies betreffe vor allem auch die deutsche Solarindustrie, die in Spanien sehr erfolgreich tätig ist. Durch das neue Gesetz werde der Solarboom in Spanien zwar gebremst, effiziente Betreiber könnten aber profitieren.
Zur Absenkung der Einspeisevergütung kämen u.a. neue bürokratische Hürden, insbesondere das mit dem Dekret eingeführte Register der Energieproduzenten, in das jedes Projekt eingetragen werden muss, um den entsprechenden Vergütungstarif zugewiesen zu bekommen. Ein neues Antragsverfahren wird nach Ansicht von Rechtsanwalt Abegg die Finanzierung von Solarprojekten in Spanien erschweren. "Das komplexe Vergabeverfahren führt zur Unsicherheit des Projektbeginns und des anwendbaren Vergütungstarifes, weil nicht sicher ist, in welcher Vergaberunde beantragte Projekte realisiert werden können. Wird ein Projekt in die darauffolgende Vergaberunde verschoben, muss der Investor unter Umständen die Finanzierung neu verhandeln", so Abegg.
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