Kabinett konkretisiert neuen Rahmen für PV-Vergütung - Formulierungshilfe beschlossen
Berlin - Das Bundeskabinett hat die Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Ziel des Gesetzes sei es, einen dynamischen Ausbau der Solarenergie bei gleichzeitig sinkenden Vergütungen und damit Kosten sicherzustellen, so das Bundesumweltministerium. Die Formulierungshilfe soll nun von den Regierungsfraktionen in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Nachfolgende Anpassungen vorgesehen:
- Die PV-Vergütungssätze sollen zum 01. Juli bei Dachanlagen um 16%, bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen um 11% und bei Sonstigen Freiflächenanlagen um 15% gekürzt werden.
- Außerdem soll die jährliche Degression stärker an das Marktwachstum angepasst werden. Die Zielmarke für das jährliche Ausbauvolumen soll dabei von 1.700 MW auf 3.500 MW erhöht werden. Wird das Ausbauziel von jährlich 3.500 MW überschritten, sollen die Vergütungssätze zum Jahresende 2010 um 2 % und im Jahr 2011 um 3 % pro 1.000 MW zusätzlichem Ausbauvolumen über den im EEG regulär vorgesehenen Degressionssatz von 9 Prozent hinaus gesenkt werden. Unterschreitet das Marktwachstum die Untergrenze von 2.500 MW, sinken die Vergütungssätze langsamer.
- Darüber hinaus soll der Eigenverbrauch von Strom aus PV-Anlagen künftig stärker gefördert. Von der stärkeren Förderung des Eigenverbrauchs soll neben den Privathaushalten zudem auch das Gewerbe profitieren, denn die Regelung soll nach Angaben des BMU auf Anlagen bis zu einer Größe von 800 KW ausgedehnt werden.
In dem Antrag heißt es, dass der Bundesrat der Auffassung sei, die kurzfristige Umsetzung der Kürzungspläne der Solarförderung könnte die Anpassungsfähigkeit der deutschen Solarwirtschaft an das veränderte Umfeld überfordern und zu einer Schwächung des europäischen Produktionsstandorts zugunsten ostasiatischer Mitbewerber führen. Aus diesem Grund wolle der Bundesrat die Bundesregierung darum bitten, einen möglichen Spielraum für zusätzliche Vergütungsabsenkungen nicht ohne Abstimmung mit den Ländern und nicht zu Lasten bereits geplanter oder errichteter Anlagen vorzusehen.
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© IWR, 201003.03.2010
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