SolarWorld: US-Handels-Ministerium verhängt nur moderate Strafzölle
Bonn - Wie die SolarWorld AG mitteilt, hat das US-Handelsministerium (Department of Commerce) entschieden, den Import von subventionierten chinesischen Solarstromprodukten mit vorläufigen Antisubventionszöllen zu belegen. Die Zölle werden, wie das Ministerium am Dienstag veröffentlichte, je nach Fabrikat zwischen 2,9 und 4,7 Prozent liegen. Damit lägen die Zölle auf dem Niveau vergleichbarer vorläufiger US-Antisubventionszölle für andere Branchen. Medienberichten zufolge hätten Analysten im Vorfeld mit deutlich höheren Zöllen in Höhe von 20 bis 30 des Produktwertes gerechnet. Bis zur endgültigen Entscheidung hat das Handelsministerium Zeit, weitere Subventionstatbestände zu prüfen. Die Zölle gelten für chinesische Solarstrommodule und -zellen auf der Basis von kristallinem Silizium. Bereits zuvor hatte die Behörde erklärt, dass die Zölle auch rückwirkend für Produkte gelten, die in den letzten 90 Tagen vor Verkündung Entscheidung in die USA eingeführt worden sind.
Entscheidung über Anti-Dumping-Zölle im Mai
Dabei sind die vorläufigen Antisubventionszölle erst der erste Teil der anstehenden Zollentscheidung. Für den 16. Mai ist zudem eine Entscheidung über Antidumpingzölle angekündigt. Letztere richten sich nach einer von der Behörde ermittelten Dumpingmarge und liegen üblicherweise über Zöllen gegen Subventionen. Ein solcher Antidumpingzoll würde additiv zu den jetzt verhängten Antisubventionszöllen wirken. Mit der Entscheidung wurde einer Petition der US-Tochtergesellschaft des deutschen Solarkonzerns SolarWorld gegen chinesische Exportsubventionen vorläufig stattgegeben. Gordon Brinser, Präsident von SolarWorld Industries America erklärte: „Die US-Regierung hat erkannt, dass die Exportsubventionen Chinas den Solarmarkt zerstören und Arbeitsplätze gefährden. Die jetzt verhängten vorläufigen Antisubventionszölle sind ein erster Schritt für die Wiederherstellung fairen Wettbewerbs in den USA.“
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