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S.A.G. Solarstrom AG ist insolvent

Freiburg - Die S.A.G. Solarstrom AG hat Insolvenz beim Amtsgericht Freiburg angemeldet. Gespräche mit Banken, Finanzdienstleistern und weiteren Gläubigern sowie Investoren hätten ergeben, dass die zeitnahe Schließung der entstandenen Liquiditätslücke und damit eine fristenkongruente Zahlung von Verbindlichkeiten nicht gewährleistet werden könne.

Die Gespräche wurden geführt, weil Mittelzuflüsse in Höhe von mehr als 20 Mio. Euro nicht zeitgerecht erfolgten und weil seit dem 29. November 2013 ein operativer Verlust erwartet wird. Die S.A.G. Solarstrom AG ist damit zahlungsunfähig, obwohl bilanziell keine Überschuldung vorliegt. Auch die am 16. Dezember 2013 fällige Zinszahlung für die Unternehmensanleihe (ISIN: DE000A1E84A4, WKN: A1E84A) könne nicht bedient werden.

Die S.A.G. Solarstrom will im Insolvenzverfahren ein zukunftsfähiges Konzept zur Fortführung der Unternehmensgruppe erarbeiten. Hierzu wird mit dem vorläufigen Sachwalter ein Restrukturierungskonzept entworfen, bei dem die Gläubiger eng eingebunden sind.

Mittelzuflüsse aus Italien und Deutschland lassen auf sich warten

„Innerhalb von noch nicht einmal vier Wochen waren wir mit einer Situation konfrontiert, die für uns so in keiner Weise absehbar war“, so Dr. Karl Kuhlmann, Vorstandsvorsitzender der S.A.G. Solarstrom AG. Wir hatten Mittelzuflüsse aus dem Closing des Verkaufs von deutschen Photovoltaik-Projekten, aus dem Closing eines italienischen Projekts mit 7 Photovoltaik-Anlagen und aus einem Darlehen, das wir einer italienischen Projektgesellschaft gewährt hatten, für November und Dezember fest eingeplant.“ Durch den Wegfall dieser Zuflüsse fehlt eine signifikante Liquiditätslücke in Höhe von über 20 Mio. Euro.

Die Insolvenz eines deutschen Modullieferanten und einiger Dienstleister verzögerten das Closing des Verkaufs deutscher Projekte. Das erwartete Closing aus Italien wurde wegen einer rechtlichen Auseinandersetzung nicht vollzogen. Auch das Darlehen was die S.A.G. Solarstrom einer italienischen Gesellschaft gewährt hatte wird nicht wie erwartet dieses Jahr zurückgezahlt sondern wegen formaljuristischer Gründe frühestens zum Ende des ersten Quartals 2014 erwartet. In beiden Fällen bescheinigt ein externes Rechtsgutachten die gegenteilige Rechtsauffassung.

Restrukturierungskonzept wird in den nächsten drei Monaten erarbeitet

Das Breisgauer Unternehmen berichtete zu Beginn der Woche (09.12.2013), dass die Projektpipeline im dreistelligen Megawatt-Bereich nicht umsetzen werden könne. Hintergrund waren Anzahlungs- und Vertragserfüllungsbürgschaften vor Projektbeginn sowie Gewährleistungsbürgschaften nach Projektabschluss, die für diese Projekte von der S.A.G. Solarstrom AG zu stellen waren. Diese Leistungen hätten jedoch eine unverhältnismäßige Kapitalbindung nach sich gezogen, teilte das Unternehmen mit.

„Dass wir diese Projektpipeline nicht umsetzen, hatte nur insofern Einfluss auf die Insolvenz, als dass das nun erwartete negative operative Ergebnis die Refinanzierungsgespräche erschwert hat“, erläutert Dr. Karl Kuhlmann, Vorstandsvorsitzender der S.A.G. Solarstrom AG. „Ich bin davon überzeugt, dass die S.A.G. Solarstrom AG aufgrund der profitablen Einheiten und des enormen Know-hows durch eine Restrukturierung eine sehr realistische Chance auf die Fortführung des Unternehmens hat.“ In den nächsten drei Monaten will das Unternehmen ein tragfähiges Restrukturierungskonzept erarbeiten.

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© IWR, 2013

13.12.2013

 



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