Solar-Fabrik: Insolvenzgericht ordnet vorläufige Sicherungs-Maßnahmen an
Freiburg - Auf den am 2. Februar 2015 durch den Vorstand eingereichten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung hat das Amtsgericht Freiburg heute durch Beschluss vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der Solar-Fabrik AG (ISIN: DE0006614712) angeordnet. Ein weiteres Verfahren betrifft die Solar-Fabrik Wismar GmbH.
Laut einer Ad-hoc-Meldung der Solar-Fabrik AG wurden in einem weiteren Verfahren entsprechende Maßnahmen auch über das Vermögen der hundertprozentigen Tochtergesellschaft Solar-Fabrik Wismar GmbH angeordnet.
Vorläufiger Sachwalter für die Solar-Fabrik bestellt
Das Amtsgericht hat Herrn Rechtsanwalt Dr. Thomas Kaiser, Freiburg, von der Kanzlei Kaiser & Sozien zum vorläufigen Sachwalter über das Vermögen der Solar-Fabrik AG und Herrn Rechtsanwalt Dr. Uwe Rottler, Freiburg, von der Kanzlei Kaiser & Sozien zum vorläufigen Sachwalter über das Vermögen der Solar-Fabrik Wismar GmbH bestellt.
Änderungen im Vorstand der Solar-Fabrik
Wie in der ad hoc-Meldung vom 29.01.2015 bekannt gemacht, wird mit Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens die Bestellung von Herrn Rechtsanwalt Thomas Oberle zum weiteren Mitglied des Vorstands wirksam.
Solar-Fabrik plant Restrukturierung
Ziel der Eigenverwaltung ist es, die Solar-Fabrik AG und die Solar-Fabrik Wismar GmbH zu restrukturieren. Die übrigen Tochtergesellschaften der Solar-Fabrik AG sind von dem Insolvenz-Antrag nicht betroffen. Ursache für die Schieflage der Solar-Fabrik ist der massive Marktrückgang in Deutschland. Binnen zweier Jahre ist der Photovoltaik-Markt in Deutschland von 7.600 (2012) auf 1.900 MW (2014) und damit um 75 Prozent eingebrochen. Auch für 2015 wird ein weiterer Rückgang des PV-Marktes in Deutschland erwartet.
© IWR, 2015
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