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Kabinett beschließt EEG 2016: Bioenergie-Kompromiss, "Beschleunigung" beim Netzausbau und mehr Industrierabatte

Berlin – Die Bundeskabinett hat die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2016 verabschiedet. Darin sind auch zusätzliche Befreiungen für weitere Industrieunternehmen von den EEG-Umlagekosten vorgesehen. Das Ausbauvolumen im Bereich Bioenergie wurde nachgebessert und beim dezeitigen Netzausbau spricht Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) von einer "Beschleunigung".

Die Bundesregierung sieht in den Beschlüssen einen Paradigmenwechsel. Die Erneuerbaren sollen weiter planvoll ausgebaut werden, der Ausbau mit dem Netzausbau synchronisiert und die Förderhöhe für erneuerbare Energie marktwirtschaftlich ausgeschrieben werden, so die Umschreibung beim Bundewirtschaftsministerium (BMWi).

Netzausbau: Vorrang für Erdkabel nicht Bremsklotz, sondern Eisbrecher
Gabriel erklärte, dass nun die nächste Phase der Energiewende gestartet werden könne. Deutschland wolle den Anteil erneuerbaren Energien von derzeit rund 33 Prozent auf 40 bis 45 Prozent im Jahr 2025 und auf 55 bis 60 Prozent im Jahr 2035 steigern. Gabriel weiter: „Das EEG 2016 ist das zentrale Instrument, um diese Ziele mit einer effektiven jährlichen Mengensteuerung zu erreichen und die Erneuerbaren stärker an den Markt heranzuführen. Mehr Wettbewerb, ein kontinuierlicher Ausbau mit effektiver Steuerung, Begrenzung der Kosten, Akteursvielfalt und Verzahnung mit dem Netzausbau - das sind die Koordinaten für die nächste Phase der Energiewende. Beim jetzt dringend notwendigen Netzausbau wird der Vorrang für Erdkabel nicht als Bremsklotz, sondern als Eisbrecher wirken." Auch in der anschließenden Pressekonferenz betonte Gabriel mehrfach, dass es beim Netzausbau nicht zu einer Verzögerung, sondern zu einer Beschleunigung durch den Schwenk weg von Überland-Leitungen hin zu Erdkabeln kommt.

Onshore-Windenergie: Ausbaumenge, Sonderdegression und Bürgerprojekte
Künftig soll die Höhe der EEG-Vergütungen nicht mehr staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt bestimmt werden. Bei der Onshore-Windenergie sollen in den nächsten drei Jahren 2017, 2018 und 2019 jeweils 2.800 Megawatt (MW) brutto pro Jahr ausgeschrieben werden. Danach steigt die Ausschreibungsmenge auf 2.900 MW brutto pro Jahr. Wegen des „übermäßig starken Windausbaus“ in den letzten Jahren werde laut BMWi nachgesteuert. Vorgesehen ist neben der Festlegung der Ausschreibungsmenge eine Einmal-Degression von fünf Prozent zum 1. Juni 2017 für den Übergangszeitraum 2017 und 2018, in dem noch die Einspeisevergütung gilt. Zudem soll es eine Anpassung des atmenden Deckels für den Fall geben, dass der Zubau über den Korridor ansteigt, bevor die Mengensteuerung durch die Ausschreibungen greift. Damit soll Vorzieheffekten und den damit verbundenen Marktverzerrungen entgegen gewirkt werden. Bei der Ausschreibung für Windenergie an Land gelten zudem erleichterte Bedingungen für Bürgerenergiegesellschaften. Generell sei im Ausschreibungsdesign, wo es möglich war, jeweils die Variante gewählt worden, die besser für die Akteursvielfalt sei. Die sogenannte De-Minimis-Regel, nach der kleine Projekte mit bis zu sechs Anlagen von den Ausschreibungen auszunehmen sind, lehnte Gabriel eindeutig ab. Er befürchtet, dass sich der Markt dann zu stark zu derartigen Kleinprojekten wandeln würde.

Bioenergie mit bis 200 MW – PV-Ausschreibungen ab 750 kW – Offshore-Volumen bei 730 MW
Im Bereich Bioenergie konnte beim letzten Koalitionsausschuss ein Kompromiss gefunden werden. Er beinhaltet folgende Punkte: 150 MW Ausschreibungsmenge, die sowohl Neuanlagen aber auch Bestandsanlagen beinhaltet für die Jahre 2017, 2018, 2019. In den Jahren 2020 bis 2022 werden jeweils 200 MW ausgeschrieben. Die Ausschreibungsmengen für die Folgejahre werden bei der nächsten Novelle des EEG festgelegt.

Bei der Photovoltaik (PV) werden 600 MW pro Jahr ausgeschrieben. Vorher waren es 400 MW. Neben Freiflächen werden nun auch andere große PV-Anlagen ab 750 Kilowatt einbezogen. Alle großen PV-Anlagen stellen sich demnach dem Wettbewerb. Die Akteursvielfalt soll mit dem EEG 2016 erhalten bleiben. Kleine Anlagen bis 750 KW werden von der Ausschreibung ausgenommen.

Bei der Offshore-Windenergie bleibt das Ziel einer installierten Leistung von 15.000 MW im Jahr 2030 wird beibehalten. Um einen kontinuierlichen Ausbaupfad zu erreichen, werden mit jährlich 730 MW die Ausschreibungsmengen gleichmäßig auf die Jahre 2021 bis 2030 verteilt. Zudem sind sich Bund und Länder darüber einig, dass bei Wind auf See sowohl die Netzanbindung auf See als auch an Land sichergestellt werden muss, aber zugleich für die betroffene Industrie kein "Fadenriss" entstehen darf.

Netzengpass-Region Norddeutschland kriegt Ausbaudeckel verpasst
Bund und Länder halten an den bestehenden Netzausbauplänen fest. Dennoch ist hier noch mehr Tempo gefragt. Schnellerer Netzausbau senkt die Kosten für den Ausbau der Erneuerbaren und macht sie sozial und wirtschaftspolitisch verträglich.
Für eine Übergangszeit wird es aber in einigen Regionen in Deutschland Engpässe im Übertragungsnetz geben. Dies betrifft vor allem Norddeutschland. Daher wird übergangsweise der Windenergieausbau an Land dort lokal entsprechend angepasst, wo sich Netzengpässe verstärkt zeigen. Das bedeutet, die Ausschreibungsmenge in Norddeutschland wird auf den Wert von 58 Prozent des durchschnittlichen Zubaus der Jahre 2013 bis 2015 festgelegt. Die restlichen Ausbaumengen fallen aber nicht weg, sondern werden über die übrigen Regionen in Deutschland verteilt. Der Gesetzentwurf wird nun im nächsten Schritt Bundestag und Bundesrat zugeleitet. Ziel sei nun ein zügiger Abschluss des parlamentarischen Verfahrens. Das alte EEG läuft zum Jahresende 2016 aus.

FÖS kritisiert zusätzliche Industriebfreiungen
Von der Regierung nicht ausdrücklich erwähnt wird der Vorschlag zur Befreiung weiterer Industrieunternehmen von den EEG-Umlagekosten. Laut dem Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) schafft die Bundesregierung „eine erweiterte Antragsmöglichkeit für besonders energieeffiziente Unternehmen“. Damit sollen laut FÖS solche Unternehmen mit einer geringeren EEG-Umlage belohnt werden, die bisher allein wegen der Verbesserung ihrer Energieeffizienz aus der Ausnahmeregelung herausfallen. „Das Anliegen der Bundesregierung ist zwar richtig: Unternehmen sollen nicht dafür bestraft werden, dass sie in Energieeffizienz investieren. Eine Neuregelung ist aus Wettbewerbs- und Klimaschutzgründen überfällig. Die Art der Neuregelung bewirkt leider das Gegenteil“, betont FÖS- Geschäftsführer Björn Klusmann. Mit dem vorliegenden Entwurf würde der Kreis der begünstigten Unternehmen erneut ausgeweitet werden, so die FÖS-Kritik.

© IWR, 2016

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08.06.2016

 



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