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Bundeskabinett beschließt Mieterstrom-Zuschlag

Berlin – Da es bislang für Vermieter nicht wirtschaftlich ist, den Mietern Strom aus hauseigenen Blockheizkraftwerken oder Photovoltaik-Anlagen anzubieten, hat die Bundesregierung nun einen Vorschlag von Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) verabschiedet. Nach deren Mieterstromgesetz soll es künftig einen Zuschlag für diesen Strom geben.

Das Bundeskabinett hat heute dem Gesetzentwurf zur Förderung von Mieterstrom aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) zugestimmt. Die Höhe des Mieterstromzuschlags liegt im Photovoltaik-Sektor voraussichtlich zwischen 2,75 und 3,8 Eurocent je Kilowattstunde (kWh). Aus Sicht der Opposition sind die geplanten Regelungen aber nicht ausreichend.

Mieterstrom soll Ausbau der Solarenergie beschleunigen
Zypries erklärte, dass mit der Förderung von Mieterstrom auch die Mieter direkt an der Energiewende beteiligt werden sollen. Bisher hätten vor allem Eigenheimbesitzer die Möglichkeit gehabt, von Strom aus Photovoltaik-Anlagen vom Hausdach zu profitieren. Es rechne sich bislang aber nicht, wenn ein Vermieter eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert hat und diesen Strom an seine Mieter liefert. Zypries: „Diese Lücke schließen wir jetzt, in dem wir einen Mieterstromzuschlag einführen. Das wird das Angebot für Mieterstrom beleben, Mieter profitieren davon und der Ausbau der Stromerzeugung aus Solarenergie wird beschleunigt."

Potenzial: Bis zu 3,8 Mio. Wohnungen könnten Mieterstrom nutzen
Mieterstrom aus Photovoltaik-Anlagen wird damit voraussichtlich noch in diesem Jahr förderfähig, so das BMWi. Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der in einem Blockheizkraftwerk oder in einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Letztverbraucher, insbesondere an Mieter in diesem Wohngebäude geliefert wird. Die Höhe des Mieterstromzuschlags hängt von der Größe der Solaranlage und dem Photovoltaik-Zubau insgesamt ab und liegt voraussichtlich zwischen 3,8 und 2,75 Cent/kWh. Der von den Mietern nicht verbrauchte Strom wird ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist und vergütet. Das Potenzial für Mieterstrom umfasst nach einem Gutachten im Auftrag des BMWi bis zu 3,8 Millionen Wohnungen. Gleichzeitig soll der Gesetzentwurf sicherstellen, dass der Mieter seinen Stromanbieter weiterhin frei wählen kann. Dazu sind Vorgaben an die Vertragslaufzeiten, ein Verbot der Kopplung mit dem Mietvertrag und eine Preisobergrenze für Mieterstrom vorgesehen.

Grüne finden Gesetz nicht ausreichend – VKU fragt nach Finanzierungsgerechtigkeit
Die Opposition ist mit dem geplanten Gesetz unzufrieden. Dr. Julia Verlinden, Grünen-Sprecherin für Energiepolitik, erklärte, die Bundesregierung springe mit ihrem Mieterstromgesetz zu kurz. Die Förderung von Mieterstrom sei nur innerhalb eines Hauses möglich, doch die Versorgung eines ganzen Häuserblocks sei nicht vorgesehen. Verlinden: „Damit schauen die Bewohner von Häusern ohne geeignete Dachfläche weiter in die Röhre.“

Beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU) heißt es, der vorgesehene Mieterstromzuschlag könne einen Beitrag dazu leisten, die Nutzung erneuerbarer Energien im Wohnbereich auszubauen. Man unterstütze den Entwurf daher im Grundsatz. Allerdings werfe die geplante Mieterstromförderung Fragen der Finanzierungsgerechtigkeit auf. Der VKU ist der Meinung, dass das Umlagen- und Entgeltsystem grundlegend überarbeitet werden müsse.

© IWR, 2017

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26.04.2017

 



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