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EEG-Umlage sinkt 2019 um 6 Prozent

© halberg - Fotolia.com© halberg - Fotolia.comMünster – Die Übertragungsnetzbetreiber haben die Höhe der EEG-Umlage für das Jahr 2019 veröffentlicht: Die Umlage sinkt zwar, Haushaltsstromkunden werden davon unterm Strich allerdings nicht viel merken.

Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für das Jahr 2019 beträgt 6,405 Cent je Kilowattstunde (kWh). Das ist ein Rückgang von 5,7 Prozent gegenüber 2018 mit einer EEG-Umlage von 6,792 Cent pro kWh.

Degression der EEG-Umlage setzt sich fort
Die EEG-Umlage fällt im nächsten Jahr stärker als von Experten erwartet. Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) hatte für 2019 eine EEG-Umlage von 6,51 Cent pro kWh bei einer Bandbreite von 6,4 bis 6,6 Cent pro kWh prognostiziert. Agora Energiewende hatte im August die Einschätzung abgegeben, dass die EEG-Umlage 2019 stabil bleibt und sich in einer Bandbreite von 6,7 bis 6,9 Cent pro kWh bewegt. Nach mehreren Jahren mit einem Anstieg war die EEG-Umlage 2018 erstmals leicht von 6,880 Cent pro kWh (2017) auf 6,792 Cent pro kWh (2018) gefallen. 2010 lag die Umlage noch bei etwa zwei Cent je kWh.

Überschüsse und steigende Börsenstrompreise lassen Umlage sinken
Gründe für die sinkende EEG-Umlage sind die gestiegenen CO2-Zertifikatspreise im europäischen Emissionshandel und höhere Beschaffungskosten, die zu steigenden Börsenstrompreisen führen. Dadurch sinkt die Differenz zwischen dem Marktpreis für Strom und den Einspeisetarifen für Strom aus erneuerbaren Energien, die über die EEG-Umlage ausgeglichen wird. Zum anderen haben die Übertragungsnetzbetreiber auf dem EEG-Konto in diesem Jahr einen Überschuss von mehr als vier Milliarden Euro angehäuft.

Offshore-Netzumlage und Netzentgelte kompensieren sinkende EEG-Umlage
Beim Verbraucher kommt von der sinkenden EEG-Umlage auf der Stromrechnung allerdings nicht viel an, da im nächsten Jahr im Steuer- und Abgabenblock die Offshore-Netzumlage um 0,379 Cent auf 0,416 Cent pro kWh klettert und die Netzentgelte weiter steigen.

Unter dem Label Offshore-Haftungsumlage betrug die Offshore-Abgabe zuletzt lediglich 0,037 Cent pro kWh und diente dazu, die Kosten von Spezialfällen, wie beispielsweise Verspätungen beim Anschluss eines Windparks abzudecken.

Die übrigen Kosten für den Offshore-Ausbau waren Bestandteil der Übertragungsnetzentgelte. Ab 2019 werden die Kosten für den Ausbau der Offshore-Windenergie nun separat in der neuen Offshore-Netzumlage ausgewiesen. Trotzdem nehmen nach einer Auswertung des Ökostromanbieters Lichtblick auch die Netzentgelte 2019 im Schnitt weiter zu.

Kostenkontrolle beim Netzbetrieb notwendig
„Die Netzkosten erreichen immer neue Rekordhöhen. Sie machen ein Viertel der Stromrechnung aus. Wir brauchen effiziente Kostenkontrollen und weniger Bürokratie beim Netzbetrieb. So könnten die Verbraucher um Milliardenbeträge entlastet werden“, so Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft bei Lichtblick.

Um die Verbraucher zu entlasten, fordert der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), die Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum zu senken und die besondere Ausgleichsregelung für die Industrie bei der EEG-Umlage über Steuern zu finanzieren.


© IWR, 2018


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15.10.2018

 



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