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Bundesnetzagentur: Flaute bei Juni-Ausschreibung für Solarparks

© IWR© IWRBonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ergebnisse der Ausschreibung für Solarparks (Solaranlagen des ersten Segmentes) zum Gebotstermin 01. Juni 2022 bekanntgegeben. Nach der leichten Überzeichnung der vorangegangenen Auktion zum 01. März 2022 ist das Interesse auf Seiten der Bieter dieses Mal schwach und die Auktion deutlich unterzeichnet.

Bei der jüngsten technologiespezifischen Ausschreibung der BNetzA für Freiflächen-Solaranlagen und Solaranlagen an oder auf baulichen Anlagen, die nicht in die Kategorie Gebäude oder Lärmschutzwände fallen, lag das Volumen der eingereichten Gebote deutlich unter dem ausgeschriebenen Volumen. Die Bundesnetzagentur sieht den Grund in einem gegenüber dem Vorjahr höheren Ausschreibungsvolumen und wirtschaftlichen Aspekten. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) macht dagegen Fehler der Politik für das Ergebnis verantwortlich.

Ausschreibung um 37 Prozent unterzeichnet - Bayern im Bundesländervergleich weiter führend
Bei einem ausgeschriebenen Volumen von 1.126 Megawatt (MW) wurden in der Solarausschreibung für Freiflächenanlagen zum Gebotstermin 1. Juni 2022 lediglich 116 Gebote mit einem Volumen von 714 MW eingereicht. Davon konnten 109 Gebote mit einem Umfang von 696 MW bezuschlagt werden. Sechs Gebote wurden aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen. Ein Gebot konnte nicht berücksichtigt werden, da das Kontingent für Acker- oder Grünlandflächen des betreffenden Bundeslandes bereits ausgeschöpft war.

Regional betrachtet entfällt das weitaus größte bezuschlagte Volumen auf Gebote mit Standorten in Bayern (399 MW, 64 Zuschläge), vor Standorten in Schleswig-Holstein (72 MW, 6 Gebote) und Niedersachsen (45 MW, 7 Gebote).

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 4,87 ct/kWh und 5,69 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 5,51 ct/kWh und damit über dem Wert der Vorrunde (5,19 ct/kWh).

BSW-Appell: Flächenkulisse benachteiligter Gebiete in EEG-Novelle ohne Wenn und Aber öffnen
Den Hauptgrund für die starke Unterzeichnung liegt nach Einschätzung der BNetzA in der Erhöhung des Ausschreibungsvolumens im Jahr 2022 auf insgesamt 3.600 MW. Im Vorjahr 2021 sei mit einer Leistung von 1.850 MW nur gut die Hälfte ausgeschrieben worden. Des Weiteren vermutet die BNetzA, dass Schwierigkeiten bei der verbindlichen Bestellung von Modulen und nicht kalkulierbare Preise zu einem zurückhaltendem Gebotsverhalten geführt haben.

Für den Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW Solar) Carsten Körnig liegen die Gründe für die Unterzeichnung der Ausschreibung dagegen in dem unzureichenden politischen Rahmen. Für ihn ist die Unterzeichnung der Solarpark-Auktion im Juni daher auch ein dringender Weckruf an die Politik. Der BSW habe in der Vergangenheit wiederholt davor gewarnt.

„Der Mangel an Geboten dürfte maßgeblich eine Folge gegenwärtiger Restriktionen bei der Nutzung förderfähiger Standorte für PV-Freiflächenanlagen sein. Das aktuelle Standortkorsett klemmt der Energiewende die Luft zum Atmen ab und muss dringend abgelegt werden“, kritisiert Körnig. Im Rahmen der aktuellen EEG-Novelle müsse die Flächenkulisse sogenannter benachteiligter Gebiet endlich ohne Wenn und Aber für die Errichtung von Solarparks geöffnet werden. Weitere Bremsen bei der Errichtung von Solaranlagen müssten gelöst werden, wenn die neuen Klimaschutz-Ziele nicht ins Leere laufen sollen, appelliert Körnig an die Politik.

Gebotstermin 01. November 2022 von EU Kommission noch nicht genehmigt
Die Bundesnetzagentur verweist darauf, dass die nächste Ausschreibungsrunde für Solaranlagen des ersten Segments auf den 1. November 2022 terminiert ist. Dieser Termin wurde bislang allerdings noch nicht beihilferechtlich von der Europäischen Kommission genehmigt. Nach BNetzA-Angaben steht daher noch nicht fest, ob und zu welchen Regeln die Ausschreibung durchgeführt werden kann.


© IWR, 2022


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01.07.2022

 



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