PV-Länderöffnungsklausel: NRW macht den Weg frei für mehr solare Freiflächenanlagen
Düsseldorf - Die abgwählte Landesregierung in Nordhrein-Westfalen will als eine ihrer letzten Amtshandlungen im Energiesektor nun die solare Länderöffnungsklausel nutzen. Damit sollen künftig Solarparks auch auf Acker- und Grünlandflächen in sogenannten benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten eine EEG-Vergütung erhalten können.
Benachteiligt heißt u.a., dass die Flächen eine sog. Bodenwertzahl von unter 55 haben und damit nur schwache Erträge zulassen. Bisher können in NRW nur Solar-Freiflächenanlagen entlang von Autobahnen und Schienenwegen an den EEG-Ausschreibungen teilnehmen, teilte der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) mit.
Entsprechende Solar-Regelungen gibt es bereits in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Nach den bereits vorliegenden Erfahrungen in anderen Bundesländern mit der solaren Länderöffnungsklausel erwartet der LEE NRW keinen übermäßigen Flächendruck auf die Landwirtschaft und keine Nachteile für den Naturschutz. Der Verband kritisiert aber das viel zu geringe Volumen, denn der vorliegende Verordnungsentwurf sieht nur ein jährliches Zuschlagsvolumen von 150 Megawatt vor. „Das ist zu wenig, um als Energie- und Industrieland einen wesentlichen Beitrag zu einer signifikanten Erhöhung des Solarstromanteils zu leisten“, kritisiert der LEE NRW-Vorsitzende Reiner Priggen.
In Nordhrein-Westfalen sind nach den Daten des Marktstammdatenregisters (Datenstand: Mai 2022, Aktualisierung: 13.06.2022) bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) rd. 375.000 Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von knapp 6.900 MW in Betrieb.
© IWR, 2025
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