Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Klimaschutzprogramm für den Verkehrssektor
© Adobe Stock / FotoliaBerlin- Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat angekündigt, gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Verstoßes gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) im Bereich Verkehr vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Klage zu erheben. Auch der Expertenrat für Klimafragen kritisiert die Defizite im Verkehrssektor.
Deutschland hat im Jahr 2021 im Gebäude- und Verkehrssektor die jahresscharf im Bundes-Klimaschutzgesetz vorgegebenen Zielwerte der maximal zulässigen CO2-Emissionen verfehlt. Laut § 8 Abs. 1 KSG mussten die für diese Sektoren zuständigen Ministerien innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen, das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des jeweiligen Sektors für die folgenden Jahre sicherstellt. Das Sofortprogramm für den Verkehrssektor ist jedoch ungeeignet, diese Zielsetzung zu erreichen. Die DUH will klagen, der Expertenrat für Klimafragen fordert deutlichere Anstrengungen zur Emissionsminderung im Verkehrssektor.
BUH kritisiert zweiseitiges Pseudo-Sofortprogramm des Verkehrsministeriums
Hintergrund der DUH-Klage ist das am 13. Juli 2022 von FDP-Verkehrsminister Wissing vorgestellte „Sofortprogramm zur Einhaltung der Klimaziele“ für den Verkehrssektor, das laut DUH nur ein Zwanzigstel der gesetzlich nötigen CO2-Einsparung erreicht. Nachdem der Verkehrssektor 2021 mehr CO2 emittiert hat als erlaubt, ist der Verkehrsminister gesetzlich verpflichtet, ein Programm vorzulegen, mit dem die festgelegten Emissionsobergrenzen in den nächsten Jahren eingehalten werden.
Dafür müssen nach Berechnungen der Bundesregierung zwischen 2022 und 2030 insgesamt 271,4 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden. Das Verkehrsministerium habe jedoch nur ein zweiseitiges Pseudo-Sofortprogramm mit höchst vage formulierten Maßnahmen vorgelegt und ein Gutachten mitgeliefert, wonach damit bis 2030 bestenfalls gut 13 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden, so die DUH.
Die DUH hat am 29. Juli 2022 Bundeskanzler Scholz aufgefordert, das nach Einschätzung der Umweltorganisation rechtswidrige Sofortprogramm für den Verkehrssektor nachzubessern. Die gesetzte Frist ist erfolglos verstrichen, sodass nun der Weg frei ist für eine gerichtliche Klärung.
Die DUH strebt nun über das Oberverwaltungsgericht eine Verurteilung der Bundesregierung an, so dass diese ein gesetzeskonformes Klimaschutz-Sofortprogramm vorlegen muss, das vor allem mit sofort wirksamen Maßnahmen die CO2-Emissionen im Verkehrssektor um die fehlenden 270 Millionen Tonnen CO2 im Zeitraum 2022 bis 2030 senkt.
„Das von Volker Wissing vorgelegte zweiseitige ‚Klimaschutz-Sofortprogramm‘ ist eine Farce und klar gesetzeswidrig. Ohne Tempolimit, Stopp der Dienstwagen-Förderung gerade bei besonders spritdurstigen Fahrzeugen und einen massiven Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und der Bahn, inklusive 365-Euro-Klimaticket, ist kein gesetzeskonformes Sofortprogramm denkbar“, so DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Expertenrat für Klimafragen mahnt größere Anstrengungen im Verkehrssektor an
Der Expertenrat für Klimafragen merkt in seinem heute (25.08.2022) veröffentlichten Prüfbericht zu den Sofortprogrammen 2022 für den Gebäude- und Verkehrssektor an, dass das vorgeschlagene Sofortprogramm für den Verkehrssektor zwar eine emissionsmindernde Wirkung entfaltet, aber nicht die Anforderung an ein Sofortprogramm gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz (§ 8 Abs. 1 KSG) erfüllt. Rein rechnerische ergebe sich auf der Grundlage des Sofortprogramms für den Verkehrssektor immer noch eine Erfüllungslücke von 261 (262 Mio. t) bis 2030, so Brigitte Knopf, stellvertretende Vorsitzende des Expertenrats.
Das zuständige Ministerium BMDV habe in diesem Zusammenhang auf das für die nahe Zukunft angekündigte deutlich umfassendere Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 der Bundesregierung verwiesen, zu welchem der Expertenrat gemäß § 12 Abs. 3 KSG dann eine Stellungnahme abgeben wird, so der Expertenrat. „Im Verkehrssektor wird das übergreifende Klimaschutz-Sofortprogramm erheblich über das vorgelegte sektorale Sofortprogramm hinausgehen müssen. Anderenfalls könnte das sektorale Klimaziel zum Jahr 2030 deutlich verfehlt werden“, so Knopf weiter.
© IWR, 2022
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