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Gaskommission schlägt zweistufigen Ansatz mit Sonderzahlung und Preisbremse vor - auch Industrie profitiert

© Shutterstock© ShutterstockBerlin - Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission Gas und Wärme hat nach intensiven Beratungen Vorschläge zur Entlastung von Privathaushalten und Wirtschaft vorgestellt. Um die Belastungen von Haushalten und Gewerbebetrieben abzufangen, wird von den Experten ein zweistufiges Modell vorgeschlagen. Für Industriebetriebe gibt es einen eigenen Vorschlag.

Vor dem Hintergrund der Krise an den Energiemärkten hält es die Expertenkommission Gas und Wärme für erforderlich, dass die finanziellen Entlastungen die Betroffenen so schnell wie möglich erreichen, spätestens bis zum Jahreswechsel. Haushalte und Gewerbebetriebe sollen zunächst eine Abschlagszahlung erhalten, bevor der Gaspreis ab März gedeckelt wird. In der Industrie soll der Gaspreis schon zum Beginn des Jahres 2023 begrenzt werden. Ziel ist es, in diesem Winter in allen Kundensegmenten mindestens 20 Prozent Gas einzusparen. BDEW und BKU begrüßen das vorgeschlagene Modell.

Zweistufiges Verfahren mit Einmalzahlung und Gaspreisbremse für Haushalte und Gewerbe
Im ersten Schritt des Zweistufenmodells erhalten die Gas- und Fernwärmekunden im Dezember 2022 einmalig eine Abschlagszahlung. Bemessungsgrundlage ist der Verbrauch, der in der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde. Diese Einmalzahlung soll als finanzielle Brücke bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse fungieren. Um die Einmalzahlung schnell umsetzen zu können, empfiehlt die Expertenkommission, dass der Staat für Haushalte und Gewerbebetriebe die Abschläge übernimmt.

In der zweiten Stufe soll dann ab März 2023 bis mindestens Ende April 2024 die Gas- und Wärmepreisbremse greifen. Für ein Grundkontingent, das bei 80 Prozent des für die Abschlagszahlung im September 2022 angesetzten Gasverbrauchs liegt, soll ein Brutto-Preis von 12 ct/kWh Gas garantiert werden. Über dem Grundkontingent sollen Marktpreise gelten. Bei Fernwärmekunden soll der garantierte Brutto-Preis 9,5 ct/kWh betragen, ebenfalls für ein Grundkontingent von 80 Prozent.

Vorschlag für Industrie stützt Standortsicherung und Wettbewerbsfähigkeit
Für Industrieunternehmen, d.h. große industrielle Verbraucher (größer 1,5 Mio. kWh/a) mit einer geregelten Lastgangmessung (RLM), sieht die Kommission ein eigenes Entlastungsinstrument vor, das bereits Anfang Januar 2023 in Kraft tritt und zum 30. April 2024 endet. Der Kommissionsvorschlag soll sowohl der Standortsicherung als auch der Wettbewerbsfähigkeit dienen und gleichzeitig effektiv einer Gasmangellage entgegenwirken.

Auch für die Industrie ist die Definition eines zu entlastenden Gasverbrauchskontingents vorgesehen. Das Kontingent bemisst sich im Regelfall an 70 Prozent des Verbrauches des Jahres 2021. Für die verbliebene Menge des Gasverbrauchs wird der volle vertraglich vereinbarte Marktpreis fällig. Dadurch soll ein starker Sparanreiz gesetzt werden. Für das 70 Prozent-Kontingent wird ein Beschaffungspreis von 7 ct pro kWh festgelegt. Die geförderte Gasmenge kann das verbrauchende Unternehmen für seine Zwecke nutzen oder am Markt verwerten. Die Förderung ist unter anderem an den Standorterhalt gebunden.
Die Kommission weist daraufhin, dass die Regelungen so ausgestaltet werden sollten, dass rechtliche Risiken insbesondere im Bereich der beihilferechtlichen Prüfungen nicht entstehen.

BDEW und VKU begrüßen Vorschläger der Kommission
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßen die Vorschläge der Gaskommission. „Die Gaskommission hat nach intensivem Ringen ein überzeugendes Ergebnis für die privaten Haushalte und die Unternehmen vorgelegt. Das wirkmächtige Maßnahmenpaket hat einen Wert von rund 100 Milliarden Euro“, so BDEW-Präsidentin Wolff zum Zwischenbericht der Gaskommission. Durch den Vorschlag der Kommission werden die Gaspreise signifikant gesenkt, gleichzeitig der Anreiz zum Sparen gewährleistet und der Übergang in ein neues Zeitalter der Gaspreise optimal gestaltet. „Dieser Dreiklang ist ein Erfolg für Alle: die Bürgerschaft, die Unternehmen sowie die Versorgungssicherheit“, so Wolff weiter.

„Das war keine leichte Aufgabe: Schnelligkeit, Sparanreize und gerechte Lösungen mussten unter einen Hut gebracht werden und das buchstäblich in Windeseile übers Wochenende. Der Kommission ist das gelungen“, begrüßt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing in einer ersten Einschätzung die Vorschläge. „Auf der Habenseite steht: es wurde ein Konzept mit Spielarten, aber am Ende für alle Verbraucher gefunden - vom Privathaushalt über den Mittelständler bis zum Industriebetrieb. Richtigerweise wurden alle Fernwärmekunden einbezogen. Ab dem Frühjahr soll dann ein Modell gelten, dass per Rabatt eine bedarfsgerechte Mindestentlastung unterschiedlicher Haushaltsgrößen und Endkunden sicherstellt. Für ein solches Modell hatte sich auch der VKU stark gemacht“, so Liebing weiter.


© IWR, 2022


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10.10.2022

 



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