RED III-Gesetz in Deutschland genehmigt: Was sich für Windenergie, Solar und Geothermie ändert
© IWR / SchlusemannBerlin – Nachdem der Bundestag in der letzten Woche am Donnerstag (10.07.2025) dem Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023/2413 (RED III) zugestimmt hat, hat auch der Bundesrat in seiner Sitzung am Freitag (11.07.25) grünes Licht gegeben. Damit sollen Genehmigungen für Projekte der Energiewende künftig schneller und digital erfolgen können.
Das neue Gesetz RED III wird wesentliche Teile der 2023 überarbeiteten Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien in nationales Recht überführen und dafür unter anderem Änderungen am Immissionsschutzgesetz und am Wasserhaushaltsgesetz vornehmen. An dem Gesetzesvorhaben waren das Bundesumweltministerium (BMUKN), das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) und das Bundesbauministerium (BMWSB) beteiligt. Das Gesetz tritt unmittelbar nach seiner Verkündung in Kraft. Während Verbände die Verfahrensbeschleunigung begrüßen, sehen sie bei der Umsetzung wichtige europarechtliche Möglichkeiten ungenutzt.
RED III: Beschleunigungsgebiete und digitale Verfahren sollen Energiewende antreiben
Das neue Gesetz zur Umsetzung der Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023/2413 (RED III) ist beschlossen: Nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat zugestimmt. Mit dem Gesetz wird Deutschland wesentliche Teile der überarbeiteten EU-Richtlinie (EU) 2018/2001 in nationales Recht überführen. Dazu gehören Änderungen am Immissionsschutz- und Wasserhaushaltsgesetz. Das Ziel: Verfahren vereinfachen, Bürokratie abbauen und so die Energiewende schneller voranbringen.
Ein zentrales Element ist die Ausweisung sogenannter Beschleunigungsgebiete für Windenergieanlagen an Land, einschließlich Speichern, die im Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz geregelt wird. Innerhalb dieser Gebiete können Vorhaben künftig in einem vereinfachten Verfahren genehmigt werden. „Digital, bürokratiearm und pragmatisch“ sollen die Verfahren nach dem Willen des Gesetzgebers verlaufen. Zugleich wird damit eine Anschlussregelung an die EU-Notfall-Verordnung geschaffen, deren Genehmigungserleichterungen Ende Juni ausgelaufen waren.
Darüber hinaus setzt das Gesetz auch die von der EU-Richtlinie geforderten allgemeinen Beschleunigungsmaßnahmen für Wind, Solar, Geothermie und Wärmepumpen durch Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes und Wasserhaushaltsgesetzes um.
Stadtwerke sehen wichtige Impulse: VKU begrüßt Verfahrensbeschleunigung
Besonders erfreut über die Verabschiedung des Gesetzes zeigte sich der Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Die neuen Regeln seien ein „entscheidender Schritt für Stadtwerke, die in die Windenergie an Land und in die Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Wärme investieren“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. „Kommunale Unternehmen brauchen schnelle und verlässliche Genehmigungen, um ihre Projekte zügig umsetzen zu können.“
Künftig gelten straffere Vorgaben für Genehmigungsverfahren und die digitale Abwicklung der Verfahren. Ab Ende 2025 sollen alle Genehmigungen digital abgewickelt werden. Für Stadtwerke ist dies ein bedeutender Schritt: Das sorgt aus Sicht des VKU für mehr Tempo und Planungssicherheit. Besonders wichtig sei dabei auch die geplante Einführung eines Geothermie-Beschleunigungsgesetzes, das Verfahren für Tiefengeothermie, Wärmepumpen und Speicher vereinfachen soll. Liebing mahnte aber zugleich, dass die Fristen so ausgestaltet sein müssten, dass die Behörden weiterhin bei ihrer Prüfung die „Ressourcen für die öffentliche Wasserversorgung schützen können.“
Bundesverband Windenergie: Verbesserungen, aber Chancen der RED III nicht ausgeschöpft
Auch der Bundesverband Windenergie (BWE) begrüßt das Gesetz insgesamt, sieht aber noch erhebliches Potenzial für weitere Beschleunigungen. BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek lobte, dass die Bundesregierung statt einer zunächst geplanten Teilumsetzung nun die vollständige Integration der RED III Onshore gewählt habe. „Der § 6b Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) – die Nachfolgeregelung für den auslaufenden § 6 WindBG -, der die Genehmigungserleichterungen für bestehende und künftig auszuweisende Beschleunigungsgebiete regelt, muss jetzt schnellstmöglich zur Anwendung kommen“, forderte Heidebroek.
Sie hob außerdem hervor, dass Anpassungen im Raumordnungs- und Baugesetzbuch wichtige Lücken geschlossen hätten. „Damit Kontinuität in den Genehmigungserleichterungen gesichert wird, müssen die Planungsträgerinnen die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten nun zügig vorantreiben“, so Heidebroek.
Allerdings kritisierte der BWE, dass das Gesetz noch immer hinter den europarechtlichen Möglichkeiten zurückbleibe. Die sogenannte „Genehmigungsfiktion“, wonach Projekte nach Abschluss einer Umweltprüfung ohne expliziten Verwaltungsakt als genehmigt gelten, fehle gänzlich. Auch seien einige unbestimmte Rechtsbegriffe sowie Gebietsausschlüsse bestehen geblieben. Diese Erwägungen stehen den Zielen der RED III entgegen, so Heidebroek abschließend.
© IWR, 2025
Mehr Nachrichten und Infos aus der Regenerativen Energiewirtschaft
EE-Planungs- und Genehmigungsverfahren werden verkürzt: Bundesregierung bringt schnellere Genehmigungsverfahren für Erneuerbare Energien auf den Weg
Innovativer Forschungsansatz: DLR untersucht Nachlauf an Windturbinen mit Drohnenschwarm
Schub für Australiens Energiewende: SMA und Avenis bauen leistungsstarke 4-Stunden-Batteriespeicher in Australien
4initia GmbH sucht Senior Projektmanager/in oder Direktor/in (m/w/d) - Financial Management
FGW e. V. verabschiedet die TR 8 Rev. 10 vom 07.03.2025
Profil und Kontakt: UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG
4initia GmbH sucht Senior Projektmanager/in oder Direktor/in (m/w/d) - Financial Management15.07.2025
Pressemappen - mit Original-Pressemitteilungen