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Wasserstoffbeschleunigungsgesetz: Bundesregierung vereinfacht Verfahren und weicht Herkunftsanforderungen für Wasserstoff auf

© Adobe Stock© Adobe StockBerlin – Wasserstoff wird als Schlüsselelement der Energiewende immer wichtiger. Mit dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz will die Bundesregierung die Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Aufbau einer vollständigen Infrastrukturkette beschleunigen. Anders als bei der Ampelregierung kann dabei auch Wasserstoff auf fossiler Basis eingesetzt werden.

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) hat den Entwurf für ein Wasserstoffbeschleunigungsgesetz vorgelegt, mit dem der Aufbau der Wasserstoff-Infrastrukturen beschleunigt, vereinfacht und digitalisiert werden soll. Aktuell läuft die Länder- und Verbändeanhörung bis zum 28. Juli 2025. BDEW und DIHK begrüßen den Ansatz, fordern aber auch eine klare Finanzierung und eine umfassende Vereinfachung der Verfahren, um den Wandel zu beschleunigen.

Mehr Tempo und Digitalisierung: So will die Bundesregierung Wasserstoff voranbringen
Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz verfolgt das Ziel, die Wasserstoffinfrastruktur effizienter, digitaler und beschleunigter zu gestalten. Der Gesetzentwurf umfasst die gesamte Wertschöpfungskette – von der Erzeugung durch Elektrolyseure über den Import von Wasserstoff und seinen Derivaten bis hin zu Speicherung und Transport. Auch Anlagen zur Herstellung strombasierter Kraftstoffe werden beschleunigt, um die Dekarbonisierung im Verkehrssektor voranzutreiben.

Im Unterschied zur Ampelregierung, die sich auf die Erzeugung von grünem Wasserstoff fokussiert hat, weicht die aktuelle Regierung die Herkunftsanforderungen für den Wasserstoff dahingehend auf, dass klimaneutral erzeugter Wasserstoff eingesetzt werden soll. Dazu zählt z.B. auch „blauer“ Wasserstoff aus Erdgas, bei dem das CO2 abgeschieden und verklappt wird. Zudem erleichtert die neue Bundesregierung die Gewinnung von „weißem“ Wasserstoff (natürlichem Wasserstoff), indem er als bergfreier Bodenschatz im Bundesberggesetz definiert werden soll.

Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz führt unter anderem klare Fristenregelungen, umfassende Vorgaben zur Digitalisierung und Erleichterungen im Vergabeverfahren ein. Zusätzlich wird festgelegt, dass die Vorhaben als im überragenden öffentlichen Interesse liegend gelten. Hierdurch kommt ihnen bei Abwägungsentscheidungen ein besonderes Gewicht zu.

Der Gesetzentwurf ist im Ressortkreis laut BMWE noch nicht final abgestimmt.

BDEW fordert verlässliche Rahmenbedingungen und mehr Haushaltsmittel
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt die Initiative der Bundesregierung. Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Mit dem Gesetzentwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes noch vor der Sommerpause zeigt die Bundesregierung, dass sie die große Bedeutung eines Wasserstoffhochlaufs erkennt und handelt. Es ist positiv, dass sie dieses Thema jetzt oben auf die Agenda setzt, denn die Zeit drängt. Damit Investitionsentscheidungen getroffen werden können, braucht es klare, verlässliche Rahmenbedingungen“. Als positiv wertet Andreae auch die pragmatische Herangehensweise, die die Vereinfachung und Digitalisierung von Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren in den Fokus rückt. „Hierzu zählt unter anderem die weiter gefasste, sichere und umweltverträgliche Erzeugung von Wasserstoff ohne die Eingrenzung auf erneuerbare Energien wie auch die Ausdehnung des „überragenden öffentlichen Interesses“ auch für Elektrolyseure, die Wasserstoff aus fossilem Erdgas oder mithilfe von Strom - unabhängig von seiner Herkunft - erzeugen“, so Andreae weiter.

Gleichzeitig warnt sie vor Kürzungen bei den Finanzmitteln. Entscheidend werde auch sein, dass ausreichend Mittel im Bundeshaushalt hinterlegt sind. „Hier sehen wir mit Sorge, dass die Finanzplanung der Nationalen Wasserstoffstrategie bis zum Jahr 2032 auf ein Drittel reduziert wird. Der Wasserstoffhochlauf darf nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen“, mahnt Andreae. Auf europäischer Ebene müsse Deutschland eine Wasserstoff-Allianz initiieren.

DIHK erkennt Fortschritte, mahnt aber Nachbesserungsbedarf an
Auch Sebastian Bolay, Bereichsleiter Energie Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), erkennt im Gesetzentwurf „wichtige Erleichterungen für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur“. Die Ausweitung auf den Import von Methan, strombasierte Kraftstoffe und die Einbeziehung von Wasserstoffleitungen begrüßt er.

„Mehr Tempo versprechen sich die Unternehmen auch davon, dass allen Infrastrukturprojekten für den Wasserstoffhochlauf bis 2045 uneingeschränkt ein überragendes öffentliches Interesse eingeräumt werden soll – unabhängig vom Anteil der eingesetzten erneuerbaren Energien." Dies werde die Planung und Genehmigung von Projekten deutlich verkürzen, hofft Bolay.

Allerdings mahnt er, dass nicht alle Genehmigungsverfahren gleichermaßen profitieren: Warum die vorgesehenen Sonderregelungen für Fristverkürzungen sowie die Zentralisierung und Digitalisierung von Verfahrensschritten nicht auf alle Genehmigungsverfahren ausgeweitet werden, bleibe unverständlich. Zudem müssten auch Flächenzulassungen und Netzanschlüsse in die Beschleunigung mit einbezogen werden.

© IWR, 2025


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