Heizungsgesetz: Bundestag verabschiedet Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – Verbände zwischen Zustimmung und scharfer Kritik
© Adobe StockBerlin – Nach monatelangem Streit hat der Bundestag das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verabschiedet und damit die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien aus dem bisherigen Gebäudeenergiegesetz gekippt. Öl- und Gasheizungen dürfen künftig langfristig weiterbetrieben und neu eingebaut werden. Energie-, Wohnungs- und Umweltverbände reagierten geteilt.
Am Freitag (10.07.2026) stimmten 323 Abgeordnete im Deutschen Bundestag für den Gesetzentwurf, 271 votierten dagegen. Die Koalitionsfraktionen hatten die Abstimmung erst kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzt, wogegen die Opposition stimmte. Auch der Bundesrat behandelte das Gesetz noch am selben Tag im Eilverfahren; ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses scheiterte im Plenum. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen.
Kern der Reform: zwei getrennte Mechanismen
Das GModG stützt sich auf zwei unterschiedliche Instrumente. Zum einen verpflichtet eine Grüngasquote die Inverkehrbringer von Gas – also Lieferanten und Händler –, ihren gesamten verkauften Gasmix bis 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umzustellen. Zum anderen gilt für Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen, die nach Inkrafttreten des GModG neu eingebaut werden, die Bio-Treppe: Ab 2029 müssen sie einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen, von zunächst 10 Prozent bis auf mindestens 60 Prozent im Jahr 2040. Bereits bestehende Heizungen sind von dieser Pflicht grundsätzlich nicht betroffen, unabhängig davon, wann sie installiert wurden. Beide Mechanismen laufen 2045 zusammen: Sobald die Grüngasquote ihr Ziel von 100 Prozent erreicht, dürften Lieferanten kein fossiles Gas oder Heizöl mehr für die Gebäudewärme verkaufen – wovon dann auch heutige Bestandsanlagen betroffen wären. Ob dieser Zeitplan realistisch ist, gilt allerdings als umstritten; die konkrete Ausgestaltung der Quote zwischen 2028 und 2045 steht noch aus.
Verbände: Fortschritt trotz Vorbehalten
Dass die Koalition noch vor der Sommerpause eine Einigung fand, wird in weiten Teilen der Energiebranche als Fortschritt gewertet. Beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU) überwiegt die Erleichterung, dass eine monatelange Hängepartie für Stadtwerke endet; die neue Pflicht zur separaten Ausweisung von Biogas-Preisbestandteilen auf Rechnungen hält der Verband jedoch für ein Novum in der Energiebranche, das massiven zusätzlichen Aufwand ohne Kundennutzen verursache – ein einheitlicher Referenzwert würde ausreichen.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bewertet den zügigen Verfahrensabschluss positiv, mahnt aber eine engere Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung und der Gasnetztransformation an: Nur wenn beide Prozesse zusammenpassten, ließe sich vermeiden, dass Kommunen und Versorger Gas- und Wärmenetze parallel ausbauen, obwohl sich langfristig meist nur eines von beiden dauerhaft trägt.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt die neuen Leitplanken bei der Grüngasquote als Beitrag zur Planungssicherheit, kommt aber in der Gesamtbetrachtung dennoch zu einem kritischen Fazit: Nach BEE-Angaben bleiben dadurch auch rund 900.000 Gas- und Ölheizungen unbelastet, die seit dem 1. Januar 2024 installiert wurden oder noch bis zum Inkrafttreten des GModG installiert werden – eine Gruppe, für die die Bundesregierung in ihren Eckpunkten und dem begleitenden FAQ vom 24. Februar ursprünglich eine Einbeziehung in die Bio-Treppe zugesagt hatte. Das bedeute in der Summe einen Rückschritt bei der Wärmewende, auch weil bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhebliche Kürzungen bevorstehen.
Wirtschaftliche Kritik: Wohnungswirtschaft schlägt Alarm
Deutlich schärfer fällt die Kritik des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) aus – hier geht es weniger um Klimapolitik als um handfeste wirtschaftliche Folgen für Vermieter und Wohnungsunternehmen. Der Verband sieht im Gesetz keinen Kompromiss, sondern eine verpasste Chance: Es fehle ein gebäudeübergreifender Flottenansatz, der es Wohnungsunternehmen erlauben würde, Modernisierungsmaßnahmen über ihren gesamten Bestand oder ganze Quartiere hinweg zu planen und dort zuerst umzusetzen, wo pro investiertem Euro die größte CO2-Einsparung entsteht – statt jedes Gebäude einzeln bewerten zu müssen. Auch bei der Aufteilung der steigenden Brennstoffkosten zwischen Vermietern und Mietern sowie beim Umfang neuer Nachweispflichten sieht der GdW Nachbesserungsbedarf. Besonders scharf kritisiert der Verband die zeitgleich bekannt gewordene, deutliche Kürzung der Bundesförderung für effiziente Gebäude, die vor allem Maßnahmen an Mehrfamilienhäusern treffen soll: Gesetzliche Anforderungen würden erhöht, während die Förderung gleichzeitig zusammengestrichen werde – das mache verlässliche Investitionsplanung unmöglich und gefährde sowohl Klimaziele als auch die Bezahlbarkeit des Wohnens.
Scharfe Kritik von Umweltverbänden
Für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist das GModG ein klimapolitischer Rückschritt. Der BUND sieht mit der Streichung der bisherigen 65-Prozent-Vorgabe und der Öffnung für fossile Heizsysteme zentrale ordnungsrechtliche Vorgaben der Wärmewende fallen und verweist auf Studien – unter anderem des Öko-Instituts –, wonach sich die Klimaschutzlücke im Gebäudesektor dadurch vergrößert.
Die DUH geht weiter und kündigte an, nach Rechtskraft des Gesetzes Verfassungsbeschwerde einzureichen. DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz spricht von einem Einknicken vor der Gas- und Öllobby und verweist auf mehrere Gutachten – auch aus den eigenen Reihen der Union –, die die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes anzweifeln.
© IWR, 2026
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