DUH kündigt Klimaklage an: Deutsche Umwelthilfe will Gebäudemodernisierungsgesetz vor Bundesverfassungsgericht stoppen
Berlin - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verschärft ihren Widerstand gegen das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz und kündigt im Falle einer Verabschiedung eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht an. Das erklärte die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation anlässlich der heutigen Ausschussanhörung zum Gesetzentwurf.
DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz begründet die angekündigte Klage mit einer grundlegenden Kritik am Gesetzentwurf: „Das Gebäudemodernisierungsgesetz gibt fossilen Heizungen noch auf Jahrzehnte hinaus freie Bahn und ist damit verfassungswidrig. Die Kostenrisiken für Haushalte sind riesig, die Abhängigkeit von fossilen Importen wächst und die Gefährdung der im Gesetz verankerten Klimaziele ist unbestreitbar."
Rechtliche Unterstützung erhält die DUH von Rechtsanwalt Remo Klinger, der als geladener Experte an der Anhörung teilnahm. Er sieht erhebliche verfassungsrechtliche Risiken im vorliegenden Entwurf: „Die auf 60 Prozent begrenzte Biotreppe und die Streichung des Betriebsverbots für Gas- und Ölheizungen nach 2044 widersprechen der verfassungsrechtlich erforderlichen baldigen Klimaneutralität."
Klinger warnte die Bundestagsabgeordneten ausdrücklich: Werde das Gesetz in dieser Form verabschiedet, spreche viel dafür, dass es vor dem Bundesverfassungsgericht scheitere.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz steht damit nicht nur politisch, sondern zunehmend auch juristisch unter Druck.
Rückenwind erhält die DUH durch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages: Die Experten sehen erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel am GModG-Entwurf. Ihr Kernargument: Das Gesetz verschiebe CO₂-Reduktionslasten unverhältnismäßig in die Zukunft. Laut Prognosen des Öko-Instituts würde Deutschland im Jahr 2044 allein durch die vom GModG verursachten Heizungsemissionen rund 60 Prozent seines verbleibenden nationalen CO₂-Budgets verbrauchen. Die Gutachter räumen jedoch ein: Wie das BVerfG diese Zweifel bewerten würde, sei offen – bislang habe es nur über Gesamtregelungen wie das Klimaschutzgesetz entschieden, nicht über Einzelmaßnahmen wie das GModG.
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