EU genehmigt Ausweitung der deutschen Strompreiskompensation – 20 weitere Branchen werden entlastet
Berlin – Die Europäische Kommission hat die seit 2013 bestehende deutsche Strompreiskompensation für energie- und handelsintensive Unternehmen deutlich ausgeweitet. Der Kreis der begünstigten Branchen wächst damit von bislang 11 auf künftig 31 Sektoren.
Die Strompreiskompensation ist keine allgemeine Beihilfe zu den Stromkosten für die energieintensive Industrie. Das seit mehr als einem Jahrzehnt bestehende Instrument erstattet Unternehmen einen Teil der indirekten CO2-Kosten, die Stromversorger infolge des europäischen Emissionshandels (EU ETS) über den Strompreis an ihre Kunden weitergeben. Die Ausweitung der Regelung stärkt die Wettbewerbsfähigkeit energie- und handelsintensiver Unternehmen und soll verhindern, dass energieintensive Produktion in Länder mit geringeren Klimaschutzauflagen verlagert wird (Carbon Leakage).
EU erweitert Kreis der beihilfeberechtigten Unternehmen deutlich
Erstmals seit Einführung der Strompreiskompensation im Jahr 2013 wird der Kreis der beihilfeberechtigten Branchen in diesem Umfang erweitert. Künftig umfasst die Regelung 31 statt bislang 11 Wirtschaftszweige. Gleichzeitig steigt die staatliche Förderintensität für bereits anspruchsberechtigte Unternehmen auf bis zu 80 Prozent der anrechenbaren indirekten CO2-Kosten. Zu den neu aufgenommenen Branchen zählen unter anderem Unternehmen der organischen Chemie sowie der Glasindustrie. Unternehmen können die Strompreiskompensation rückwirkend für das Abrechnungsjahr 2025 beantragen. Die novellierte Förderrichtlinie tritt nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche bezeichnete die Entscheidung als wichtigen Beitrag zur Sicherung des Industriestandorts: „Eine Erweiterung mit einem solchen Umfang hat es bislang noch nicht gegeben. Zu den bislang elf Sektoren kommen 20 weitere Sektoren hinzu, in Summe damit 31 Sektoren. Das sind so viele Branchen und Unternehmen wie noch nie zuvor. Damit wird industrielle Wertschöpfung in Deutschland erhalten und es werden gute Arbeitsplätze gesichert.“
Auch Bundesumweltminister Carsten Schneider sieht in der Entscheidung einen Beitrag zur industriellen Transformation: „Deshalb stärken wir mit der ausgeweiteten Strompreiskompensation genau diejenigen Betriebe, die im internationalen Wettbewerb stehen und gleichzeitig in die Transformation investieren. Damit schaffen wir Planungssicherheit für Unternehmen, sichern industrielle Wertschöpfung und halten den Kurs Richtung Klimaneutralität.“
Strompreiskompensation gleicht indirekte CO₂-Kosten aus
Die indirekten CO2-Kosten entstehen dadurch, dass Stromerzeuger im europäischen Emissionshandel Emissionszertifikate erwerben müssen und diese Kosten über den Strompreis an ihre Kunden weitergeben. Stromintensive Unternehmen tragen diesen CO2-Aufschlag somit indirekt über ihre Stromrechnung, obwohl sie die Emissionen der Kraftwerke nicht selbst verursachen.
Die Höhe der Strompreiskompensation wird nach einer europaweit einheitlichen Berechnungsmethode ermittelt. Grundlage sind unter anderem der Stromverbrauch eines Unternehmens, produktspezifische Effizienz-Benchmarks sowie ein von der Europäischen Kommission festgelegter CO2-Emissionsfaktor für die Stromerzeugung. Je nach Branche und Effizienz werden die anrechenbaren indirekten CO2-Kosten anteilig erstattet. Mit der nun genehmigten Ausweitung steigt die maximale Förderintensität für bestimmte Unternehmen auf bis zu 80 Prozent. Die Finanzierung der Strompreiskompensation erfolgt aus dem Bundeshaushalt.
© IWR, 2026
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