Grünes Licht für flexible Stromspeicher und E-Autos: Wie die Bundesnetzagentur die Marktintegration erleichtert
Bonn - Die Bundesnetzagentur hat neue Regeln für die Marktintegration von Stromspeichern und bidirektionalen Ladepunkten beschlossen. Speicher können damit künftig sowohl erneuerbaren Strom als auch Netzstrom aufnehmen und flexibel am Strommarkt einsetzen, ohne dass grundsätzlich der Anspruch auf die EEG-Marktprämie (Differenzzahlung) für den eingespeicherten erneuerbaren Strom verloren geht.
Die neue MiSpeL-Regelung beseitigt damit eine zentrale regulatorische Hürde für die Mehrfachnutzung von Batteriespeichern. Neue Abrechnungs- und Messregeln ermöglichen es, erneuerbaren Strom und Netzstrom innerhalb eines Speichers zu unterscheiden. Speicher können dadurch stärker auf Strompreise reagieren und zusätzliche Flexibilität für ein Stromsystem mit wachsenden Anteilen von Wind- und Solarstrom bereitstellen.
Bundesnetzagentur: MiSpeL schafft Grundlage für Mehrfachnutzung von Stromspeichern
Bislang war die flexible Nutzung von Speichern eingeschränkt, wenn für eingespeicherten erneuerbaren Strom eine Marktprämie beansprucht wurde. Wurde zusätzlich Netzstrom gespeichert, konnte dies zum Verlust der Marktprämie führen. Bidirektionale Ladepunkte waren von der sogenannten Ausschließlichkeitsoption nicht erfasst.
Mit MiSpeL können Betreiber künftig Strom aus einer eigenen Erneuerbare-Energien-Anlage oder aus dem Netz speichern und später zur Eigenversorgung oder Rückspeisung nutzen. Die Regelungen gelten für Nutzer der Direktvermarktung, nicht für Betreiber mit fester Einspeisevergütung.
Damit können Speicher stärker auf Preissignale reagieren: Bei niedrigen Strompreisen und hoher erneuerbarer Erzeugung wird geladen, bei höheren Preisen kann Verbrauch verschoben oder gespeicherter Strom vermarktet werden. „Die MiSpeL-Festlegung wird im Markt dringend erwartet. Sie wird unzählige große und kleine Stromspeicher sowie Ladepunkte für das Stromsystem aktivieren“, sagte Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller.
Betreiber haben die Wahl: Zwei Modelle für Abrechnung und Messung
Für die Umsetzung sieht MiSpeL zwei Modelle vor. Die Abgrenzungsoption steht Anlagen aller Arten und Größen offen. Stromflüsse werden viertelstundengenau erfasst und rechnerisch abgegrenzt. In der Regel sind dafür zwei Zähler erforderlich, in bestimmten Fällen reicht ein Zähler.
Für Solaranlagen bis 30 kWp gibt es eine vereinfachte Pauschaloption, die insbesondere auf Haushalte und Kleingewerbe mit Speicher oder bidirektionalem Ladepunkt zielt. Grundsätzlich genügt ein Zähler am Netzanschluss. Die relevanten Strommengen werden über festgelegte Formeln bestimmt.
Für die Marktprämie gilt eine Pauschalgrenze von 500 kWh je kWp installierter Solarleistung. Für zwischengespeicherten erneuerbaren Strom kann bei der späteren Netzeinspeisung weiterhin die Marktprämie gezahlt werden. Wird Netzstrom gespeichert und später zurückgespeist, kann diese Strommenge bei Umlagen sowie über entsprechende gesetzliche Regelungen auch bei Netzentgelten saldiert werden.
Bei negativen Spotmarktpreisen wird die Rückspeisung im Rahmen der Pauschaloption nicht für die Umlagesaldierung berücksichtigt. Soweit es das EEG vorsieht, wird dann auch keine Marktprämie gezahlt.
Die Abgrenzungsoption umfasst neben PV-Heimspeichern unter anderem Speicher an Solar- und Windparks, Kombinationen mit Wärmepumpen, Anwendungen in der energieintensiven Industrie sowie rein netzgekoppelte Speicher ohne eigene Erzeugungsanlage.
Bidirektionales Laden in der Praxis: Vom E-Auto zum flexiblen Stromspeicher
MiSpeL schafft einen weiteren Baustein für den breiteren Einsatz des bidirektionalen Ladens. Elektroautos können damit stärker als flexible Stromspeicher genutzt werden: Sie laden bei günstigen Marktbedingungen und können Energie später für das Gebäude (Vehicle-to-Home, V2H) oder zur Einspeisung ins Netz (Vehicle-to-Grid, V2G) bereitstellen.
Technisch müssen Fahrzeug und Ladeeinrichtung das bidirektionale Laden unterstützen. Entsprechend vorbereitete, sogenannte „bidi-ready“ Wallboxen sind bereits auf dem Markt erhältlich. Ist die notwendige Hardware integriert, kann bei solchen Modellen für die Freischaltung ein Software-Update ausreichen. Bei konventionellen Wallboxen kann dagegen eine neue oder entsprechend ausgestattete Ladeeinrichtung erforderlich sein. Sowohl AC- als auch DC-Lösungen werden entwickelt.
Auch bei den technischen Rahmenbedingungen gibt es Fortschritte. Die seit 2026 geltende VDE-AR-N 4105 enthält Anforderungen für rückspeisefähige Ladeeinrichtungen am Niederspannungsnetz. MiSpeL ergänzt diese Entwicklung auf regulatorischer und abrechnungstechnischer Seite. Maßgeblich ist der Ladepunkt; ein zusätzlicher Zähler im Elektroauto ist nicht erforderlich.
Für Solarstrom, der in der Fahrzeugbatterie zwischengespeichert und später eingespeist wird, kann weiterhin die Marktprämie gezahlt werden. Bei zurückgespeichertem Netzstrom können Umlagen und Netzentgelte saldiert werden. Fahrstrom bleibt regulär belastet; andernorts geladener sogenannter Fremdtankstrom erhält bei der späteren Rückspeisung keine Marktprämie.
Zeitplan: Umsetzung bis September 2027 - Pauschaloption wartet auf EU-Genehmigung
Für Netz- und Messstellenbetreiber gilt eine Übergangszeit bis zum 30. September 2027. Bis dahin können die MiSpeL-Optionen mit Zustimmung von Netz- und Messstellenbetreiber bereits angewendet werden. Für die Pauschaloption ist zudem noch die beihilferechtliche Genehmigung der gesetzlichen Grundlage durch die Europäische Kommission erforderlich.
MiSpeL schafft damit einen weiteren regulatorischen Baustein, um das Flexibilitätspotenzial von Batteriespeichern und Elektroautos besser zu nutzen. Mit zunehmenden Anteilen wetterabhängiger Stromerzeugung gewinnt die zeitliche Verschiebung von Strombezug und Einspeisung für die Marktintegration von Wind- und Solarstrom an Bedeutung.
© IWR, 2026
Weitere Meldungen rund um die Speicherbranche
Energiespeicher: Energie-Pressemitteilungen auf www.iwrpressedienst.de
Deutschland erleichtert bidirektionales Laden - was sich für E-Autos ab 2026 ändert
Doppelnutzung künftig erlaubt: Bundesnetzagentur schafft neuen Standard für Marktintegration und Eigenverbrauch von Stromspeichern
News aus der Speicherbranche
UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG sucht Teamlead Payables Management (m/w/d) - deutschlandweit
UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG sucht Teamlead Payables Management (m/w/d) - deutschlandweit
UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG sucht Teamlead Payables Management (m/w/d) - deutschlandweit
Mehr Flexibilität fürs Stromsystem: Eon treibt bidirektionales Laden Richtung Massenmarkt voran
Bidirektionales Laden: Elektrofahrzeuge als Energiespeicher für E-Fähre Norddeich–Norderney
E-Ladestruktur in Deutschland intransparent und teuer: BNM fordert Reform der Ladeinfrastruktur für Elektroautos
Sunrun bietet Home Integration System: USA testen erstmals bidirektionales Laden von Elektrofahrzeugen in Privathaushalten mit Ford F-150 Lightning
Rollende Energiespeicher: MAN zeigt den E-Lkw der Zukunft im Praxiseinsatz
Volkswagen und Elli mischen den Strommarkt auf: Wie Privatkunden mit E-Autos bald Geld verdienen können
HV-MELA-BAT: Fraunhofer ISE erreicht Meilenstein bei Hochvolt-Megawatt-Ladesystemen für Schwerlast- und Personenverkehr
GridX und Go-E starten strategische Partnerschaft: GridX und Go-E vernetzen Heimladen und Energiemanagement
Strom statt Gas: Eon sieht großes Einsparpotenzial durch bidirektionales Laden von E-Autos
Flexibilitätsbedarf steigt bis 2030 deutlich: Bidirektionales Laden erstmals eigene Sonderschau auf der The smarter E Europe 202505.10.2026
Pressemappen - mit Original-Pressemitteilungen



