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Landesgesundheitsamt Schleswig-Holstein: Verbot für Solaranlagen auf asbesthaltigen Dächern

Kiel – Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit Schleswig-Holstein (LGASH) hat auf das Verbot hingewiesen, Solarthermie- und Photovoltaikanlagen auf mit Asbestzementplatten bedeckten Dächern zu installieren. Dabei sei es gleichgültig, welches Montagesystem für die Solaranlagen zum Einsatz kommt.

Asbest ist ein krebserregender Stoff, für den ein umfassendes erstellungs- und Verwendungsverbot gilt. Im Zusammenhang mit Asbest sind nach Angaben des Gesundheitsamtes nur Abbrucharbeiten sowie bestimmte Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten erlaubt. Dabei müssen die Vorschriften für diese Arbeiten eingehalten werden. Soll eine Solaranlage auf einem asbesthaltigen Dach errichtet werden, müssen die Dachplatten des betroffenen Bereiches vorher durch asbestfreies Material ersetzt werden. Die Arbeiten dürfen nur von sachkundigen Firmen durchgeführt werden und die entfernten Asbestzementplatten müssen ordnungsgemäß entsorgt werden, so das LGASH.

14.12.2005

 



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