Erlösabschöpfung im Strommarkt: BEE fordert steuerliche Lösung - Regierungsentwurf gefährdet Energiewende
Berlin - Die im Rahmen der Erlösabschöpfung im Stromsektor geplanten Eingriffe in bestehende Vermarktungs- und Geschäftsmodelle sorgen offensichtlich für massive Verunsicherung und die Stornierung von Projekten.
So hat bereits die Ankündigung einer rückwirkenden Abschöpfung im Oktober nach einer Umfrage des Fachverbandes Biogas dazu geführt, dass allein in der Biogasbranche Aufträge mit einem Investitionsvolumen von rund 400 Mio. Euro eingefroren oder ganz storniert wurden und für 2023 geplante Investitionen in Höhe von mindestens 500 Mio. Euro neu überdacht werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen neuen Entwurf für die Erlösabschöpfung im Stromsektor erarbeitet. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) kritisiert auch die jetzt bekannt gewordenen Anpassungen am Regierungsentwurf und weist ihn zurück.
„Der überarbeitete Entwurf aus dem Bundesministerium für Wirtschaft- und Klimaschutz enthält zwar Verbesserungen, das Kernproblem bleibt jedoch bestehen: Ein komplexer, fehleranfälliger Mechanismus zur Abschöpfung von Erlösen anstatt von Gewinnen riskiert gravierende Verwerfungen in der Erneuerbaren-Branche“, warnt BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.
Als problematisch stuft der BEE ein, dass die Kostenstrukturen bei regenerativen Energieanlagen immer noch allzu nah oder gar deutlich über den aktuell in der Diskussion befindlichen Erlösgrenzen liegen. Auch Marktsegmente wie z.B. der PPA-Markt oder der Terminmarkt würden von dem geplanten Eingriff massiv gestört, was zu erheblichen Verwerfungen am Strommarkt führen könnte. Ebenso fehlten Anreize zur Bereitstellung von Flexibilitäten im Markt oder könnten völlig unterlaufen werden, wie zum Beispiel beim flexibel einsetzbaren Biogas. Durch die Rückabwicklung von Verträgen drohen eine Vielzahl juristischer Auseinandersetzungen und ein Milliardenschaden, der auch die Gefahr von Insolvenzen in sich berge, so der BEE.
„Wir fordern die Bundesregierung auf, als Alternative zu einem bürokratischen, komplexen und vermutlich nicht praxistauglichen Modell, die auch vom Sachverständigen Rat geforderte steuerliche Lösung zu prüfen. Diese ist europarechtlich zulässig, einfach und effizient“, so Peter. Ansonsten drohe der weitere Ausbau Erneuerbarer Energien massiv ausgebremst und der Weiterbetrieb vieler Bestandsanlagen riskiert zu werden.
© IWR, 2026
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10.11.2022



