Innovationsausschreibungen: Nur 16 Gebote mit 156 MW bezuschlagt
© Adobe Stock / FotoliaBonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Zuschläge der Innovationsausschreibung zum Gebotstermin 1. August 2021 bekanntgegeben.
Wie bei der Innovationsausschreibung zum 1. April 2021 konnten auch dieses Mal nur Gebote für Anlagenkombinationen abgegeben werden, d.h. für mindestens zwei EE-Anlagen mit unterschiedlichen Erzeugungstechnologien am selben Netzverknüpfungspunkt. Ausgeschrieben war ein Volumen von 250 Megawatt (MW).
Eingegangen sind 23 Gebote mit einem Volumen von knapp 250 MW. Die Ausschreibungsrunde war damit geringfügig unterzeichnet. Damit hat sich die Anzahl der Gebote sowie das eingereichte Gebotsvolumen im Vergleich zur letzten Ausschreibungsrunde in etwa halbiert. Bei der Innovationsausschreibung im April wurden noch 43 Gebote mit einer Leistung von rd. 509 MW eingereicht.
Es wurden ausschließlich Gebote für Anlagenkombinationen von Solaranlagen mit Speichern abgegeben. Sechs Gebote mit einer Leistung von 67 MW mussten aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen werden.
Auf Grund der Unterzeichnung kam in dieser Ausschreibungsrunde zum ersten Mal die gesetzliche Mengensteuerung in der Innovationsausschreibung zur Anwendung. Nach dieser Regelung werden Gebote bezuschlagt, bis ein Anteil von 80 Prozent der Gebotsmenge der zugelassenen Gebote erreicht oder überschritten wird. Aufgrund der Mengensteuerung wurden daher letztendlich nur 16 Gebote mit einer Gebotsmenge von 156 MW bezuschlagt. Ziel der Mengensteuerung ist es, auch bei Unterzeichnung den Wettbewerb im Ausschreibungsverfahren aufrecht zu erhalten.
Bei den bezuschlagten Anlagenkombinationen liegen die fixen Marktprämien zwischen 3,99 und 5,48 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh). Der mengengewichtete Durchschnittswert liegt bei 4,55 ct/kWh und damit leicht über dem mengengewichteten Durchschnittswert der Vorrunde (4,29 ct/kWh). Anders als bei den technologiespezifischen Regelausschreibungen wird diese Vergütung auf die Markterlöse aufgeschlagen, so dass die Werte nicht mit den Werten der Regelausschreibungen vergleichbar sind.
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