Schnellerer EE-Ausbau: NRW-Landesregierung beschließt Eckpunkte zur LEP-Änderung
Düsseldorf - Erklärtes Ziel der neuen Landesregierung von Nordrhein-Westfalen ist es, den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Bundesland voranzutreiben.
In einem ersten Schritt hat sich das NRW-Landeskabinett nun auf Eckpunkte zur Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) verständigt. Erarbeitet wurden die Eckpunkte durch das federführende Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie.
Zu den geplanten LEP-Änderungen im Bereich Windenergie gehört unter anderem die ausreichende Flächensicherung in den Regionalplänen durch Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes. Die 1500-Meter-Abstandsvorgabe der Vorgängerregierung im LEP soll zudem aufgehoben werden. Darüber hinaus soll die Windenergienutzung künftig auf geeigneten Waldflächen wie Kalamitätsflächen und beschädigte Forstflächen möglich sein.
Auch Gewerbe- und Industrieflächen, unter anderem die Abstandsflächen großer Industriebauten kommen künftig als potenzielle Standorte für die regenerative Energienutzung in Betracht.
Im Bereich der Freiflächen-Photovoltaik soll durch die LEP-Änderung die Flächenkulisse erweitert werden. Hochwertige Ackerböden und eine besondere Bedeutung für den Biotopverbund setzen dabei weiterhin klare Grenzen. Thema sind zudem Mehrfachnutzungen wie sie durch Agri-PV und Floating-PV möglich sind.
Des Weiteren will die Landesregierung für einen zügigen und ausreichenden Ausbau der Erneuerbaren Energien weitere Maßnahmen ergreifen. Dazu gehören u.a. die Nutzung und Vergrößerung von Spielräumen beim Thema Arten- und Naturschutz und die stufenweise Abschaffung von pauschalen Abstandsregelungen und die Schaffung finanzieller Beteiligungsmöglichkeiten.
„Erneuerbare sind Preisdämpfer und das Fundament für die klimaneutrale Wertschöpfung von morgen. Mit den Eckpunkten für eine Änderung des Landesentwicklungsplans gehen wir nun den ersten Schritt für eine verantwortungsvolle Bereitstellung von Flächen. Mir ist es wichtig, die Menschen dabei mitzunehmen und die Regionen beim Ausbau der Erneuerbaren Energien bestmöglich zu unterstützen“, so Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur.
Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie wird auf Grundlage der beschlossenen Eckpunkte einen Entwurf für die konkreten Änderungen des Landesentwicklungsplans sowie einen Umweltbericht erarbeiten. Für Frühjahr nächsten Jahres ist die Beteiligung der Bürger geplant. Ziel ist es, die Änderung des Landesentwicklungsplans im ersten Halbjahr 2024 von der Landesregierung zu beschließen und im Landtag einzubringen.
© IWR, 2026
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