Zielabweichungsverfahren erfolgreich: Encavis erlangt Baureife für 105-MW-Solarpark in Mecklenburg-Vorpommern
Hamburg - Die Encavis AG kann mit dem Bau eines Solar-Großprojektes in Mecklenburg-Vorpommern beginnen.
Der Hamburger Wind- und Solarparkbetreiber hat den notwendigen Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan des Solarparks mit einer Gesamtleistung von 105 MW in der Gemeindevertretungssitzung vom 28. Februar 2023 erhalten. Wie geplant können die bauvorbereitenden Arbeiten damit im Frühjahr 2023 eingeleitet werden, teilte der RENIXX Konzern mit.
Es ist eines der ersten Solarprojekte in Mecklenburg-Vorpommern, das ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat. Zudem ist es für Encavis das erste Projekt aus der Entwicklungspipeline mit dem Strategischen Entwicklungspartner PVPEG (ehemals Greifensolar), mit dem parallel auch ein zweites Projekt durchgeführt wird.
Nach Fertigstellung wird das Projekt der größte Solarpark der Encavis AG in Deutschland sein und die Gesamterzeugungskapazität wird in dem für das Unternehmen wichtigen Kernmarkt auf knapp 550 MW ansteigen. Der mit dem Solarpark erzeugte Strom soll im Rahmen eines langfristigen Stromabnahmevertrages (PPA), voraussichtlich über zehn Jahre, direkt an einen industriellen Kunden verkauft werden.
Encavis kommt nun mit aktuell 2.100 MW (2,1 GW) am Netz und fast 360 MW im Bau seinem Ziel von 3.400 (3,4 GW) Erzeugungskapazität im Rahmen der Wachstumsstrategie „>>Fast Forward 2025“ einen großen Schritt näher.
Der Kurs der Encavis Aktie hat am gestrigen Handelstag an die negative Entwicklung der Vorwoche angeknüpft und 2 Prozent auf 17,57 Euro nachgegeben. Seit Jahresbeginn beträgt der Kursverlust aktuell rd. 5 Prozent.
Hintergrund zum Zielabweichungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern
Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat im Juni 2021 den Weg zur breiteren Nutzung der Photovoltaik (PV) im Bundesland freigemacht. D.h., dass die Anträge für die Errichtung von PV-Anlagen im Rahmen eines Zielabweichungsverfahren auf landwirtschaftlichen Flächen positiv beschieden werden können, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu zählen in Mecklenburg-Vorpommern Parameter wie: der Bebauungsplan / Aufstellungsbeschluss wird von der Gemeinde positiv bewertet, eine Einverständniserklärung des Landwirts liegt vor, der Sitz der Betreiberfirma befindet sich möglichst im Land Mecklenburg-Vorpommern und die Bodenwertigkeit liegt bei maximal 40 Bodenpunkten.
Zielabweichungsverfahren sind nötig, wenn geplante Projekte von den im Landesraumentwicklungsprogramm festgelegten Zielen der Raumordnung abweichen sollen. Das bestehende Ziel der Raumordnung in Mecklenburg-Vorpommern besagt, dass Freiflächen-PV nur landwirtschaftliche Flächen wie im alten EEG beschrieben in Anspruch nehmen darf, d.h. in einem 110-Meter-Streifen neben Verkehrstrassen und auf Konversionsstandorten.
© IWR, 2026
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