Rösler präsentiert eigenen Vorschlag zur EEG-Reform
Münster / Berlin – Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) will eine Pflicht zur Direktvermarktung für Strom aus neuen Solar- und Windenergieanlagen einführen. Dabei sollen Ausnahmen nur noch für Kleinstanlagen zugelassen werden. Dies geht Medienberichten zufolge aus einem Positionspapier des Wirtschaftsministers hervor. Ziel sei es demnach vor allem, die Betreiber von Wind- und Solarkraftwerken das Vermarktungsrisiko selbst tragen zu lassen. Eine Pflicht zur Direktvermarktung existiert bislang nur für große Biogasanlagen und für einen geringen Teil des Photovoltaikstroms. Rösler sehe seine Vorschläge als Ergänzung zu den Plänen der EEG-Reform von Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU).
BEE fordert Überarbeitung der Berechnungsmethode
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) fordert die Politik indes zum Handeln auf und pocht auf eine Überarbeitung der mangelhaften Methode zur Berechnung der EEG-Umlage. Wind- und Solarenergie sorgen für sinkende Preise an der Strombörse - allein im letzten Jahr um rund 17 Prozent. Durch die preissenkende Wirkung aber steigt die EEG-Umlage, denn sie ergibt sich aus der Differenz von Börsenstrompreis und den Vergütungen, die regenerative Erzeugungsanlagen erhalten. "Erneuerbare Energien werden Opfer ihres eigenen Erfolges. Sie senken die Preise und werden dafür bestraft", so BEE-Geschäftsführer Dr. Hermann Falk. Für zielführend halte der BEE einen Vorschlag des Instituts für ZukunftsEnergieSysteme (IZES), Strommengen aus regenerativen Kraftwerken wie vor 2010 wieder an alle Stromversorgungsunternehmen (Vertriebe) zu verteilen. Dabei sollten diese nun alle 15 Minuten die aktuelle EE-Erzeugung erhalten. Die Stromvertriebe würden dann darum konkurrieren, wer den günstigsten Reststrom besorgen kann.
IWR kritisiert EEG-Vermarktungsmechanismus bereits seit 2010
Das IWR kritisiert seit November 2010 (s. Monatsreport Regenerative Energiewirtschaft 11/2010) den Vermarktungsmechanismus und warnt vor einer zusätzlichen EEG-Umlagesteigerung durch sinkende Strompreise an der Börse. Das Ziel, dass sich fallende Einkaufs-Strompreise und die dadurch steigende EEG-Umlage unter dem Strich ausgleichen und damit für den Verbraucher eigentlich preisneutral wirken, hat sich in der Praxis nicht beobachten lassen. Die sinkenden Einkaufspreise werden an die Verbraucher nicht weitergegeben, während die steigende Umlage direkt weitergereicht wird.
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