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Wie Gabriel das Marktanreiz-Programm auffrischen will

Berlin - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat eine Novelle der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vorgelegt. Dahinter verbirgt sich Marktanreizprogramm der Bundesregierung, das zuletzt bei den Deutschen an Beliebtheit verloren hat.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat die Hintergründe und die Motivation zur Anpassung der Regelungen dargelegt. Für ihn ist die Novelle des Marktanreizprogramms (MAP) ein weiterer wichtiger Schritt zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz. Die Förderung soll künftig in einigen Bereichen ertragsabhängig ausfallen und sie soll sich stärker als bisher an das Gewerbe richten.

Gabriel: Wende im Wärmemarkt verstärkt in den Betrieben
Gabriel erklärte: "Mit innovativen Elementen, wie beispielsweise der Einführung einer ertragsabhängigen Förderung bei Solarthermie und anspruchsvollen Effizienzkriterien, setzt das MAP neue Maßstäbe für die Heizungsbranche. Über verbesserte Förderanreize wollen wir so den Zubau erneuerbarer Energien im Wärmemarkt deutlich beschleunigen. Auch wollen wir das Programm für den gewerblichen Bereich stärker öffnen. Denn die Energiewende im Wärmemarkt muss sich künftig noch stärker auch in den Betrieben abspielen. Kleine und mittlere Unternehmen können deshalb vom MAP verstärkt profitieren und erhalten in dem für Unternehmen zugeschnittenen KfW-Teil des Programms einen sog. KMU-Bonus von zehn Prozent. Auch für große Betriebe erweitern wir die Antragsberechtigung sowohl mit Blick auf Investitionszuschüsse als auch für Darlehen und Tilgungszuschüsse."

MAP: 300 Millionen Euro pro Jahr für die Energiewende im Wärmemarkt
Mit einem Volumen von über 300 Mio. Euro pro Jahr ist das MAP das zentrale Instrument zum Ausbau erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Das MAP fördert private, gewerbliche und kommunale Investitionen in Heizungsanlagen oder größere Heizwerke, die erneuerbare Energien nutzen, und in Wärmenetze, die erneuerbar erzeugte Wärme verteilen. Die Förderung unterstützt dabei primär die Errichtung von Anlagen im Gebäudebestand. Im Neubau ist eine Förderung nur bei bestimmten innovativen Anlagentypen möglich.

Dynamik sinkt bei den Erneuerbaren im Wärmesektor
Die Reform reagiert durch neue Impulse und eine Anpassung an den aktuellen Stand der Technik auf eine derzeit verhaltene Marktdynamik, räumt das Wirtschaftsministerium ein. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte hat sich seit 2012 nur noch langsam weiterentwickelt und liegt derzeit bei 9,9 Prozent. Die Novelle des MAP sei erforderlich, um das ambitionierte Ziel des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes von 14 Prozent Anteil erneuerbarer Energien bis 2020 zu erreichen. Die novellierte Förderrichtlinie tritt am 1. April 2015 in Kraft. Das MAP wurde in den Anfängen bereits im Jahr 1993 gestartet. Mit dem Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) zum 1.1.2009 hat das MAP eine gesetzliche Verankerung erhalten. Mit dem EEWärmeG wurde eine anteilige gesetzliche Nutzungspflicht für den Einsatz erneuerbarer Wärme/Kälte in Neubauten eingeführt. Das Förderinstrument MAP richtet sich hingegen hauptsächlich an den Gebäudebestand.

© IWR, 2015

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11.03.2015

 



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