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Solarworld-Aktie bricht um bis zu 60 Prozent ein

Bonn – Der Solarmodul-Hersteller Solarworld steht erneut kräftig unter Druck. Die Aktie des Solarkonzerns aus Bonn war alleine am Montag (02.11.2015) in der Spitze um bis zu 60 Prozent abgestürzt. Hintergrund ist eine Teilentscheidung eines US-Gerichts. Es geht um Schadensersatzforderungen des US-Siliziumlieferanten Hemlock gegen Solarworld.

Medienberichten zufolge hatte das entsprechende Gericht in den USA seine Entscheidung schon länger gefällt. Doch erst ein Bericht des "Wall Street Journal" am vergangenen Freitag (30.10.2015) hatte die Aktionäre aufgeschreckt. Das Gericht habe entschieden, dass Solarworld sich in dem Rechtsstreit mit Hemlock nicht auf das europäische Kartellrecht berufen dürfe. Am Montag purzelten dann die Aktienkurse.

Solarworld-Aktie knickt heftig ein
Im Xetra-Handel verlor die Solarworld-Aktie am Montag (02.11.2015) rund 27 Prozent an Wert. In der Spitze war das Papier um bis zu 60 Prozent eingebrochen. Auch am Dienstag (-0,8 Prozent) sowie am heutigen Mittwoch (-8,3 Prozent auf 8,40 Euro, Stand 16:46 Uhr, Kurs Xetra) fällt der Aktienkurs weiter. Wie das Handelsblatt schreibt, sei nach Meinung von Experten durch die Entscheidung des US-Gerichts ein Kernargument von Solarworld weggefallen. Solarworld dürfe sich demnach nicht auf das europäische Kartellrecht berufen. Es geht in dem Rechtsstreit Berichten zufolge um bis zu 800 Mio. US-Dollar. Eine Niederlage vor Gericht könnte für Solarworld fatale Folgen haben.

Solarworld: Keine höhere Risikoeinschätzung seit Prozessbeginn 2013
Inzwischen hat sich Solarworld auch selbst zur Sache gemeldet und insbesondere die aus Sicht des Konzerns "missverständliche" Darstellung in den Medien kritisiert. Zur aktuellen Berichterstattung zum laufenden Gerichtsverfahren in den USA zwischen der Solarworld-Tochtergesellschaft Solarworld Industries Sachsen GmbH und dem Siliziumlieferanten Hemlock stellte der Vorstand der Solarworld AG fest, dass die Teilentscheidung des Gerichts über Kartelleinwendungen kein Urteil sei, sondern lediglich eine von mehreren gleichwertigen Einwendungen gegen die Klage betreffe. Sie sei "prozesstechnischer Natur". Solarworld sehe keine höhere Risikoeinschätzung seit dem Prozessbeginn im März 2013 und habe dies seitdem kontinuierlich bilanziell gewürdigt. Die voraussichtlichen weiteren Prozessjahre der ersten und der sich unter Umständen anschließenden zweiten Instanz wolle man nutzen, um auch mit dem Siliziumlieferanten Hemlock eine Einigung und Regelung zur Weiterbelieferung abzuschließen. Solarworld habe dies mit allen anderen Siliziumlieferanten erfolgreich vollzogen.

Verträge nichtig wegen chinesischem Dumping in den USA
Gegenüber dem Handelsblatt hatte Solarworld-Chef Frank Asbeck die Rechtsauffassung des Bonner Konzerns genauer dargelegt: Solarworld plädiert demnach auf Nichtigkeit der Verträge mit Hemlock, weil auf dem US-Markt eine illegale Dumpingaktivität chinesischer Photovoltaik-Hersteller vorliege. Das US-amerikanische Recht sehe laut Asbeck vor, dass bei Dumping vertragliche Verpflichtungen auf dem jeweiligen Markt nicht mehr durchgesetzt werden dürften. Asbeck sei "zuversichtlich", dass die Gerichte in den USA der Argumentation von Solarworld folgen werden, schreibt das Handelsblatt. Die Aktionäre zeigen sich hingegen skeptisch.

© IWR, 2015

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