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Gabriel zum EEG 2016: Erneuerbare wie erwachsene Technologien behandeln

Berlin – Ende der vergangenen Woche hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) die Länder- und Verbändeanhörung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz 2016 (EEG 2016) eingeleitet. Die bisherigen Reaktionen der Verbände waren eindeutig und beinhalten zahlreiche Anpassungs-Forderungen. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) spricht davon, dass die Erneuerbaren erstmals als etablierte, erwachsene Technologien behandelt werden.

Der Ausbau der Erneuerbaren sei eine tragende Säule der Energiewende, so das BMWi. Ihr Anteil am Stromverbrauch soll von derzeit rund 32 Prozent auf mindestens 80 Prozent bis 2050 steigen. Das EEG 2016 sei das zentrale Instrument, um diese Ausbauziele geordnet zu erreichen. Künftig soll die Höhe der EEG-Vergütungen nicht mehr staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen wettbewerblich am Markt bestimmt werden.

Gabriel: Erneuerbare besser in den Markt integrieren

Gabriel erklärte zum aktuellen Referentenentwurf für das EEG 2016: "Das EEG 2016 behandelt die Erneuerbaren erstmals als etablierte, erwachsene Technologien und schafft die Basis dafür, die Kosten zu stabilisieren und so die Akzeptanz für die Energiewende zu stärken. Mit dem EEG 2016 werden wir die Erneuerbaren besser in den Markt integrieren und sie planvoll ausbauen. So stellen wir auch in Zukunft die sehr hohe Versorgungssicherheit in Deutschland bei gleichzeitiger Kosteneffizienz und hoher Akteursvielfalt sicher."

Laut BMWi soll der Ausbau der erneuerbaren Energien im Ausbaukorridor und kosteneffizient erfolgen. Es werde die Vergütung gezahlt, die für einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen erforderlich ist. Die Ausschreibungen werden allen Akteuren faire Chancen eröffnen, dies gilt sowohl für die verschiedenen Regionen in Deutschland als auch für die verschiedenen Akteursgruppen, z. B. kleine und mittlere Akteure, Bürgerenergiegenossenschaften oder lokal verankerte Projektentwickler.

Greenpeace Energy: Unterlassene Hilfeleistung für Energie-Genossenschaften

Kritik kommt auch von Ökostrom-Versorgern. So erklärte Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei Greenpeace Energy: „Gefahr erkannt – aber nicht gebannt.“ Das BMWi räume im Entwurf zwar ein, dass Ausschreibungen insbesondere für Bürgerenergie-Akteure erhebliche Risiken mit sich bringen. Doch dann schlage das Ministerium Maßnahmen vor, die den Betroffenen eher schaden als nützen. Keiffenheim weiter: „So sollen Bürgerenergieakteure auch ohne behördliche Genehmigung an Ausschreibungen teilnehmen können, während alle anderen Auktionsteilnehmer diese brauchen. Das soll Kosten sparen, führt unterm Strich aber zu zusätzlichen Risiken: Wenn ein Bürgerenergie-Projekt später keine Genehmigung erhält, darf die Wind- oder Solaranlage auch nicht gebaut werden. In dem Fall würden als Folge der Auktionsteilnahme obendrein saftige Strafzahlungen fällig, die für Bürgerenergieprojekte nur schwer zu tragen wären.“ Die Rezepte aus dem Hause Gabriel für den Schutz von Bürgergesellschaften und Energie-Genossenschaften grenzten an „unterlassene Hilfeleistung“, so Keiffenheim weiter. Konsequent und sinnvoll wäre allein eine klare Ausnahmeregelung für diese bedrohten Akteure.

Der EEG-Reform 2016 geht ein umfassender Prozess voran, in dem das neue Ausschreibungsmodell mit Ländern, Verbänden und Unternehmen diskutiert wurde. Das BMWi hat nun die Länder- und Verbändeanhörung zur Reform des EEG 2016 eingeleitet. Die aktuelle Frist für Stellungnahmen läuft allerdings nur bis zum kommenden Donnerstag, den 21. April 2016. Der Referentenentwurf umfasst als Mantelgesetz mehrere Artikel: Das EEG 2016 einerseits und zudem das Windenergie-auf-See-Gesetz.

© IWR, 2016

Zu den aktuellen Referentenentwürfen sowie zu weiteren News/Infos EEG 2016:
Direkt zum Referentenentwurf EEG 2016
Direkt zum Referentenentwurf: Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (WindSeeG)
EEG 2016: Schnitt ins Herz der Energiewende
Hintergrund-Presseinfos zur Energiewende in Deutschland

18.04.2016

 



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