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Sechste PV-Ausschreibung: Netzagentur sieht Trends bestätigt

Bonn – Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge für die sechste und letzte PV-Freiflächen-Ausschreibung erteilt. In den Ergebnissen erkennt BNetzA-Chef Homann zwei Trends, den er auch bei den neuen EEG-Ausschreibungen erwartet.

In der sechsten Ausschreibung für Photovoltaik(PV)-Freiflächenanlagen, hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) nun die bezuschlagten Projekte bekanntgegeben. Der Zuschlagswert ist erneut gesunken und auch ein weiterer Trend setzt sich fort.

Ausschreibungsergebnis: Zuschlagswert erneut gesunken
Die BNetzA hat letztmalig im Rahmen der Freiflächenausschreibungsverordnung eine Ausschreibungsrunde durchgeführt. Insgesamt waren 160 Megawatt (MW) Photovoltiak-Leistung zu vergeben. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 6,90 Cent je Kilowattstunde (kWh) und ist damit im Vergleich zur Vorrunde (7,25 ct/kWh) erneut gesunken. Der höchste Gebotswert, der noch einen Zuschlag erhalten konnte, lag mit 7,17 ct/kWh leicht unter dem Durchschnittswert der Vorrunde. Der niedrigste Gebotswert lag bei 6,26 ct/kWh. Die Zuschläge gingen ausschließlich an juristische Personen.

Insgesamt sind 76 Gebote für Projekte mit einem Volumen von 423 Megawatt bei der Bundesnetzagentur eingegangen. Das Ausschreibungsvolumen war damit erneut deutlich überzeichnet. Es mussten 5 Gebote ausgeschlossen werden, da sie die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllten.

Homann sieht Trend zu fallenden Zuschlagswerten bestätigt

BNetzA-Präsident Jochen Homann erwartet, dass sich die Trends zur fallenden Zuschlagswerten und deutlich überzeichneten Ausschreibungen auch in den kommenden Ausschreibungen nach dem EEG 2017 fortsetzen werden. „Wir gehen davon aus, dass sich dieser Trend auch bei den Ausschreibungen nach dem EEG 2017 bestätigt, da nun die Ausschreibungen auf weitere Solaranlagen ausgedehnt werden“, so Homann mit Blick auf die Überzeichnungen.

Deutscher PV-Markt weit hinter politischen Zielen bleibt ohne Konsequenzen
Die endgültigen Ergebnisse werden veröffentlicht, wenn feststeht, ob ein Nachrückverfahren durchgeführt wird. Dies ist davon abhängig, ob und für welche Gebotsmenge finanzielle Zweitsicherheiten gestellt werden, was bis zum 28. Dezember 2016 möglich ist. Die Ausschreibungsmenge musste in der letzten Runde leicht von 150 auf 160 MW erhöht werden, da für einige Gebote in der fünften Ausschreibungsrunde keine Zweitsicherheiten gezahlt wurde. Der gesamte PV-Zubau wird im Jahr 2016 die Marke von 1.000 MW vermutlich nicht erreichen. Ursprünglich war ein Zubaukorridor von 2.400 - 2.600 MW vorgesehen.

© IWR, 2016

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09.12.2016

 



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