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Solarworld meldet Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals

Bonn – Das Solarunternehmen Solarworld aus Bonn muss unverzüglich eine Hauptversammlung einberufen, weil ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals entstanden ist. Die entsprechende Vorschrift aus dem Aktienrecht soll die Anleger warnen und schützen. Die Solarworld-Aktie bricht ein.

Der Vorstand der Solarworld AG zeigt gemäß Aktiengesetz für die Einzelgesellschaft Solarworld AG einen Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals an. Für den Solarworld-Konzern gilt dies nicht. Der hohe Verlust der Einzelgesellschaft resultiert im Wesentlichen aus Rückstellungen und Wertberichtigungen. Im Jahr 2013 befand sich Solarworld schon einmal in einer ähnlichen Situation. Vor knapp vier Jahren meldete der Bonner Solarspezialist erstmals einen Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals, hat im Anschluss aber eine finanzielle Restrukturierung hinbekommen.

Eigenkapital der Einzelgesellschaft schmilzt auf nur noch 2,6 Mio. Euro

Wie Solarworld nun mitteilt, sind die Rückstellungen und Wertberichtigungen in Verbindung mit den eingeleiteten Fokussierungs- und Kostensenkungsmaßnahmen zur Erhöhung der Ertragsstärke der Einzelgesellschaft und des Konzerns angefallen. Das Eigenkapital im Einzelabschluss gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) für das Geschäftsjahr 2016 sank für die betreffende Einzelgesellschaft durch einen Verlust nach Steuern in Höhe von 28,2 Mio. Euro auf nun 2,6 Mio. Euro. Zum 31. Dezember 2015 betrug das Eigenkapital noch 30,8 Mio. Euro. Der Vorstand muss nun eine Hauptversammlung einberufen.

Solarworld-Konzern noch mit über 120 Mio. Euro Eigenkapital ausgestattet
Für den Gesamtkonzern belief sich das Eigenkapital inklusive aller Einzelgesellschaften zum 31. Dezember 2016 hingegen auf 120,5 Mio. Euro. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 18 Prozent (Ende 2015: 24 Prozent). Der Vorstand bestätigt zudem die im Februar 2017 vorab gemeldeten Konzerngeschäftszahlen 2016 und die Prognose für das Jahr 2017. Am 29. März 2017 wird der Konzernbericht für 2016 vorgelegt. Die Aktie des deutschen Solarunternehmens stürzt im Handel am Dienstag ab. Bislang fällt der Kurs der Solarworld-Aktie um rund 17 Prozent auf 3,28 Euro (Stand 16:17 Uhr, Börse Stuttgart).

Verlustanzeige bedeutet nicht zwangsläufig Insolvenz
Die gesetzlich vorgeschriebene „Verlustanzeige“ muss nicht zwangsläufig in einer Insolvenz münden. Anleger sollten jedoch gewarnt sein. Ob die betreffenden Unternehmen fortbestehen, hängt häufig auch von potenziellen Aktionären und Investoren ab, die Kapital in das Unternehmen pumpen. Eingeführt wurde die gesetzliche Reglung als Schutz für Aktionäre und Gläubiger, damit diese im „worst case“ nicht völlig unvorbereitet getroffen werden.

© IWR, 2017

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